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G o t t e s d i e n s t o r d n u n g  bis  24.03.2024
 

Mo. 11.03. Montag der 4. Fastenwoche

 

Di. 12.03. Dienstag der 4. Fastenwoche

14:00 in See: Seniorennachmittag, Kreuzweg mit der Lupburger Hackbrettmusi anschl. Kaffee u. Kuchen im Gasthaus Mirbeth

18:30 in Degerndorf: Abendmesse FFW, anschl. Jahreshauptversammlung im Feuerwehrhaus

 

Mi. 13.03. Mittwoch der 4. Fastenwoche Jahrestag (2013) der Wahl von Papst Franziskus, Einkehrtag des Dekanats in Werdenfels

 

Do. 14.03. Hl. Mathilde, Gemahlin König Heinrichs I.

ab 15:00 im Pfarrheim Palmbüschelbinden der Kommunionkinder

19:00 in Lupburg: Bußgottesdienst

 

Fr. 15.03. Hl. Klemens Maria Hofbauer, Ordenspriester

8:30 in Lupburg: Hausfrauen- und Seniorenmesse

17:00 in Lupburg: Pfarrheim, Koch- und Spieleabend der Ministranten

 

Sa. 16.03. Samstag der 4. Fastenwoche

Der OGV See verkauft vor und nach dem Gottesdienst Palmbüschl

18:00 in See: Sonntagsvorabendmesse Pfarrmesse

 

So. 17.03. 5. FASTENSONNTAG (Passionssonntag) Misereor-Kollekte

Vor und nach dem Gottesdienst verkauft der Frauenbund Palmbüschl und die Ministranten selbstgebastelte Osterkerzen

9:45 in Lupburg: Sonntagsmesse, musikal. Gestaltung Singfonie

14:00 in Lupburg: Kreuzweg nach Haid

 

Mo. 18.03. Hl. Cyrill von Jerusalem, Bischof, Kirchenlehrer

 

Di. 19.03. HL. JOSEF, Bräutigam der Gottesmutter Maria

17:00 in Degerndorf: Abendmesse

18:00 in Lupburg: Sitzung der Kirchenverwaltung

 

Mi. 20.03. Mittwoch der 5. Fastenwoche

18:30 in Lupburg: Abendmesse Gedenkgottesdienst

 

Do. 21.03. Donnerstag der 5. Fastenwoche

18:00 in See: Abendmesse, anschließend Jahreshauptversammlung des KDFB mit Neuwahlen im Gasthaus Mirbeth

 

Fr. 22.03. Freitag der 5. Fastenwoche

18:00 in Lupburg: Kreuzweg für die ganze Pfarrgemeinde gest. von der MMC, anschl. kurzer Konvent der MMC

 

Sa. 23.03. Hl. Turibio von Mongrovejo, Bischof – Kollekte für das Hl. Land und das Hl. Grab

HEILIGE WOCHE – KARWOCHE

18:00 See: Kommunionkinder treffen sich am Friedhof

18:00 in See: Sonntagsvorabendmesse Pfarrmesse, Palmweihe

 

So. 24.03. PALMSONNTAG – Feier des Einzugs Christi in Jerusalem, Kollekte für das Hl. Land und das Hl. Grab

9:30 Treffpunkt der Kommunionkinder an der Johanniskapelle

9:30 Johanneskapelle: Palmweihe und Palmprozession zur Pfarrkirche dort Sonntagsmesse, Festmesse

18:00 in See: Ölbergandacht mit Taize Gesängen und Agape

 

 

Ewiges Licht in See: Fam. Fruth Niederhofen – Fam. Christa Achhammer

 

Wir gedenken im Gebet unseren Mitchristinnen: Frau Monika Hiller, die im, Alter von 47 Jahren am 15.02.2024 verstorben ist. Der Trauergottesdienst und die Beisetzung im Friedhof See fand am 23.02.2023 statt.
Frau Martina Hecht, die im Alter von 30 Jahren am 26.02.2024 verstorben ist. Der Trauergottesdienst und die Beisetzung fand im Familienkreis statt
Der Herr schenke ihnen die Fülle des ewigen Lebens im Reich des Lichtes und des Friedens.

 

Kuchenverkaufsaktion 2024 – Danke
Am 24.03.2024 führten der Sachausschuss Mission – Gerechtigkeit – Frieden und der Pfarrgemeinderat Lupburg einen Kuchenverkauf in der Metzgerei Hecht durch.
Es wurde ein Erlös von 550,00 EUR erzielt, 370,00 EUR wurden an den Verein „Schritt für Schritt – Hilfe mit System e. V. (Indienhilfe) und 180,00 EUR für die beiden senegalesischen Patenkinder überwiesen. Wir freuen uns sehr, dass die Verkaufsaktion so gut angenommen wurde und wir damit Menschen in Not unterstützen können.
Herzlich danken wir der Metzgerei Hecht, dass wir den Verkauf im Stüberl durchführen konnten sowie allen Kuchen- und Küchlbäckerinnen, ohne die diese Aktion nicht möglich gewesen wäre.
Sachausschuss Mission und PGR Lupburg

 

Brautleutetage 2024 für Brautpaare, die im Jahr 2024 kirchlich heiraten wollen:
Am 06. April und 04./18. Mai jeweils Samstag
von 9:00 – 16:00 Uhr im Pfarrheim Kallmünz, Brunngasse 5, 93183 Kallmünz. Anmeldung im Pfarramt Kallmünz Tel. 09473/272
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

Fastenzeit
Innehalten,
den Weg überprüfen,
die Wegweiser neu lesen,
das Ziel bedenken,
vielleicht auch umkehren,
zurückgehen zum richtigen Anfang

Ernüchterung wagen:
Wo stehe ich?

mancher Weg führte in die Irre,

im Kreis herum,
außen herum,
die eigene Mitte verfehlend.
Neu aufbrechen;
Die Gratwanderung wagen,
den Stolperpfad,
den Weg ins Dunkle,
in die Tiefe,

im Vertrauen auf Ihn, der mitgeht.

Irmela Mies – Suermann, in Pfarrbriefservice.de

 

 

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Ministrantenplan
 

Di. 12.03.2024 Degerndorf
18:30 Uhr Abendmesse Elina L., Elena D.

 

Do. 14.03.2024 Lupburg
19:00 Uhr Bußgottesdienst Jakob V., Raphael D.

 

Fr. 15.03.2024 Lupburg

17:00 Uhr Pfarrheim Koch- und Spieleabend mit anschließender Übernachtung im Pfarrheim (Iso-Matte/Luftmatratze und Bettzeug mitbringen

 

So. 17.03.2024 Lupburg

09:45 Uhr Sonntagsgottesdienst Altardienst/Leuchter: Anna D., Lea W.
Sammler: Enie H., Elias W.
Weihrauch: Marlene M., Hannes O.

 

Di. 19.03.2024 Degerndorf

17:00 Uhr Abendmesse Elina L. Nelly D.

 

Mi. 20.03.2024 Lupburg Gedenkgottesdienst für Martina Hecht

Treffpunkt 18:00 Uhr im Pfarrheim

18:30 Uhr Abendmesse

Martina hat jahrelang in unserer Pfarrkirche ministriert. Die Einteilung der Ministranten erfolgt kurzfristig, da auf Wunsch der Familie Hecht auch die ehemaligen Ministranten, die mit Martina ministriert haben, eingeladen werden.
ALLE aktiven Ministranten nehmen im Ministrantenkleid am Gottesdienst teil. Im Anschluss an den Gottesdienst sind alle Ministranten (aktive und ehemalige) zum Burgeressen ins mediterane Diner eingeladen.
Bis Freitag, 15.03.2024 brauche ich die Antwort wer kommt (WICHTIG: auch bei NICHTTEILNAHME),
Meldet euch bitte bei mir persönlich!

 

WER IN DEN OSTERFERIEN IM URLAUB IST, GIBT MIR BIS SPÄTESTENS 20. MÄRZ BESCHEID

 

So. 24.03.2023 Palmsonntag Treffpunkt um 9 Uhr im Pfarrheim

09:30 Uhr Sonntagsgottesdienst Kreuz: Ferdinand P.
Altardienst/Leuchter: Annalena W., Jakob V.
Sammler/Weihwasser: Hannes O., Elias W.
Weihrauch: Alexander H., Paul B.
Bankerste: Louis A., Raphael D.
PALMZWEIGTRÄGER:
Fritz A., Nelly D., Anna D., Elena D., Sophia G., Enie

 

Di. 26.03.2024 Lupburg
17:00 Uhr Kirche WICHTIGE Probe für die Kartage und Ostern

Unbedingt ALLE kommen

 

Vorankündigung:
- Tagesausflug (wahrscheinlich im Juni)
- 27.09 bis 29.09 Ministrantenwochenende

 
 
 
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Kirchgeld
Das Kirchgeld kann auch gerne auf das Konto bei der Raiffeisenbank im Oberpfälzer Jura eG IBAN: DE95 7506 9061 0004 3005 56 überwiesen werden.

 

 

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Ein Hinweis für alle, die auch 2024 gerne per Fernseher oder Internet-Stream einen Gottesdienst mitfeiern:

Willkommen | ZDF Fernsehgottesdienste

  

17.03.2024
Dublin
evangelisch
 
24.03.2024
Stiftskirche Melk, Österreich
katholisch
 
31.03.2024
Palmbach
evangelisch

 

 

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Institutionelles Schutzkonzept

der Pfarrei St. Barbara Lupburg zur Prävention sexualisierter Gewalt

an Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen

 

 

Inhalt:

Schutzkonzept für die Pfarrei Lupburg

Voraussetzungen der Mitarbeitenden in der Pfarrei Lupburg

Verhaltenskodex

Vorgehen bei Verdachtsfällen

Beschwerdemanagement

Qualitätsmanagement und fortlaufende Risikoanalyse

 

Schutzkonzept für die Pfarrei Lupburg

In der Pfarrei Lupburg sind an vielen Veranstaltungen, Gruppenaktionen und im Alltag im Pfarreileben Kinder, Jugendliche und sonstige Schutzbefohlene beteiligt. Im Weiteren wird der diese Gruppen umfassende Begriff ‚Schutzbefohlene‘ verwendet. Die Pfarrei Lupburg erkennt ihre Verantwortung und gibt sich darum das folgende Schutzkonzept.

Dieses soll dazu dienen, dieser Verantwortung gerecht zu werden und gegenseitige Wertschätzung und Respekt im Umgang miteinander fördern. Der Fokus der Ausführungen liegt insbesondere auf der Prävention sexualisierter Gewalt und die Sensibilisierung für die Wahrnehmung dieser. Dies liegt in der Tatsache begründet, dass sexualisierte Gewalt ein weit gefasster Begriff ist und neben den strafbaren Handlungen auch sexualisierte Handlungen unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit umfasst.

Der Geltungsbereich der Konzeption umfasst alle direkt der Pfarrei zugehörigen Gruppierungen und solche, die sich im Zuge ihrer Arbeit in kirchlichen Räumen, genauer dem Pfarrhaus, dem Pfarrheim oder der Pfarrkirche, und allen weiteren Gebäuden und Grundstücken der Kirchenstiftungen Lupburg und Degerndorf aufhalten. Dies betrifft insbesondere die Ministranten, die direkt an die Pfarrei angegliedert sind und alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden, die mit ihnen arbeiten.

 

Voraussetzungen der Mitarbeitenden in der Pfarrei Lupburg

Alle volljährigen hauptamtlichen Mitarbeitenden der Pfarrei Lupburg müssen dem Kirchenverwaltungsvorstand bei Dienstantritt ein Erweitertes Führungszeugnis (EFZ) und eine unterschriebene Selbstauskunft (Anhang A) und Verpflichtungserklärung (Anhang C) aushändigen. Das EFZ ist alle fünf Jahre in der jeweils aktuellen Fassung vorzulegen.

Mit der Betreuung von Kindern und Jugendlichen wird nur Personal betraut, das neben der erforderlichen fachlichen Kompetenz auch über eine entsprechende persönliche Eignung verfügt. Die Auseinandersetzung mit Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen wird in Bewerbungsgesprächen, während der Einarbeitungsphase sowie in weiterführenden Mitarbeitergesprächen dem jeweiligen Tätigkeitsbereich entsprechend thematisiert. Außerdem finden regelmäßig Schulungen statt, die in einem Abstand von fünf Jahren verpflichtend sind für das Personal, das in seinem Tätigkeitsbereich Kinder und Jugendliche beaufsichtigt, betreut oder vergleichbaren Kontakt zu ihnen hat.

Die Mitarbeiter sind außerdem dazu verpflichtet, dem Kirchenverwaltungsvorstand mitzuteilen, wenn gegen sie Ermittlungen beziehungsweise ein Strafverfahren wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 181a, 182 bis 184e, 225, 232 bis 236 StGB eingeleitet werden und falls daraufhin eine Verurteilung folgt. Der Kirchenverwaltungsvorstand kann außerhalb des genannten Turnus von jedem Mitarbeiter die Vorlage eines aktuellen

Führungszeugnisses verlangen, wenn ihm gewichtige Hinweise auf ein strafbares Verhalten des Mitarbeiters bekannt werden.

Ebenso wie die hauptamtlichen Mitarbeitenden der Pfarrei müssen auch alle ehrenamtlichen Mitarbeitenden, die dauerhaft oder temporär im Kontakt zu Schutzbefohlenen stehen und das 16. Lebensjahr vollendet haben, ein EFZ vorlegen und dieses alle fünf Jahre in jeweils aktueller Fassung erneut einreichen. Dies gilt ebenso bei Veranstaltungen die bedeutend länger als einen Tag dauern oder eine Übernachtung miteinschließen. Ebenso müssen sie eine Selbstauskunft (Anhang A) und eine Verpflichtungserklärung (Anhang B) vorlegen. Jüngere Ehrenamtliche benötigen das EFZ nicht.

Für die Arbeit mit Schutzbefohlenen kann darüber hinaus nur eingesetzt werden, wer neben der formalen auch über eine entsprechende persönliche Eignung verfügt.

Die Überprüfung und Einholung der Erweiterten Führungszeugnisse wird vom Präventionsbeauftragten der Pfarrei verantwortet und durchgeführt.

 

Verhaltenskodex

Die Prävention von sexualisierter Gewalt und der grundsätzlich acht-same Umgang miteinander verlangen die Beachtung von Grundprinzipien und die Einhaltung klarer Regeln für die Kommunikation und den Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Dies erleichtert es Betroffenen und Dritten, Grenzverletzungen frühzeitig zu erkennen und zu benennen, Hilfe einzufordern und übergriffigem Verhalten Einhalt zu gebieten. Gleichzeitig schützen verbindliche Regeln und deren gewissenhafte Einhaltung das Personal und die Ehrenamtlichen vor falschen Beschuldigungen und Verdächtigungen.

 

Grundprinzipien für die Kommunikation und den Umgang

mit Kindern und Jugendlichen in der Pfarrei St. Barbara Lupburg

  • Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind ausnahmslos einzuhalten.
  • Es gilt, in allen Lebens- und Arbeitsbereichen einen gewaltfreien und wertschätzenden Umgang miteinander zu pflegen.
  • Individuelle Grenzen sind zu respektieren und diesbezügliche verbale Äußerungen sowie nonverbale Signale gleichermaßen sensibel zu beachten.
  • Auf eine angemessene Wortwahl ist zu achten und eine sexualisierte Sprache sowie das Reden über die eigene Sexualität sind zu unterlassen. Dies gilt genauso für nonverbale Formen der Kommunikation.
  • Körperliche Berührungen müssen altersgerecht und der Situation angemessen sein und dürfen auch dann nur mit Zustimmung der Kinder und Jugendlichen erfolgen.
  • Die Intimsphäre von Kindern und Jugendlichen und geschützte sowie geschlechtergetrennte Räume zum Umkleiden, Schlafen, Waschen etc. sind strikt zu achten. In Kinder- und Jugendgruppen müssen entsprechende Regeln benannt und eingehalten werden.
  • Die Rechte der Kinder und Jugendlichen sind zu respektieren. In Situationen, in denen allerdings aus Verantwortungsbewusstsein gegen den Willen eines Kindes oder Jugendlichen gehandelt werden muss, ist es wichtig, dass jede Maßnahme legitimiert und nachvollziehbar ist, damit aus notwendiger Machtausübung kein unzulässiger Übergriff wird.
  • Jeglicher Übergriff gegenüber einem Kind oder einem Jugendlichen durch Dritte darf nicht zugelassen oder geduldet werden, sondern dagegen ist aktiv Stellung zu beziehen.
  • Beschwerden von Erwachsenen und genauso von Kindern und Jugendlichen werden gehört und angemessen behandelt.
  • Die Persönlichkeitsrechte von Kindern und Jugendlichen sind auch beim Gebrauch sozialer Medien und Kommunikationsmittel und bei der Veröffentlichung von Bildern zu wahren.
  • Um das Recht auf das eigene Bild zu sichern, gilt: Bildaufnahmen werden nur erstellt und veröffentlicht unter Wahrung des zuvor er-teilten schriftlichen Einverständnisses der Personensorgeberechtig-ten. Es werden keine Bilder gemacht und veröffentlicht, die Kinder oder Jugendliche bloßstellen oder von Dritten in unlauterer Weise zweckentfremdet werden können.
  • Persönliche Geschenke und andere abhängigkeitsfördernde Zuwendungen an Kinder und Jugendliche sind nicht angemessen.
  • Sogenannte Eins-zu-eins-Situationen sind zu vermeiden oder so transparent wie möglich zu gestalten. Einzelgespräche mit Kindern und Jugendlichen müssen Personensorgeberechtigten oder zumindest einer weiteren erwachsenen Person bekannt sein, sie sind nur in Diensträumen und niemals in privatem Umfeld und/oder außerhalb der regulären Arbeitszeiten zulässig und dürfen ein übliches Zeitkontingent nicht überschreiten. Der Raum für ein solches Einzelgespräch muss von außen einsehbar sein und seine Einrichtung einem Zuviel an Nähe vorbeugen. Körperkontakt ist in einer Eins-zu-eins-Situation tunlichst zu vermeiden.
  • Kinder und Jugendliche werden dazu ermutigt, bezüglich der eigenen Intimsphäre und körperlichen Kontaktes Grenzen zu setzen und sie aktiv zu schützen.

 

Vorgehen bei Verdachtsfällen

Wenn ein Kind oder Jugendlicher Kummer hat oder von einer Situation berichtet, in der er sich unwohl und bedrängt gefühlt hat, ist es wichtig, sich dem Betroffenen zuzuwenden und ihn zu ermutigen und dabei zu unterstützen, von seinen Erlebnissen zu erzählen.

Liegen aufgrund entsprechender Berichte oder eigener Beobachtungen Anhaltspunkte und konkrete Verdachtsmoment für eine Kindeswohlgefährdung – insbesondere durch sexualisierte Gewalt – vor, ist eine schriftliche Dokumentation notwendig. Sie dient der Wirksamkeit und Transparenz weiterer Maßnahmen sowie der Absicherung und dem Schutz des Personals und aller involvierter Personen.

In jedem Fall sind der Kirchenverwaltungsvorstand und/oder die Verwaltungsleitung zu informieren, welche die lückenlose und nachvollziehbare Dokumentation der Beobachtungen sowie der Verfahrensschritte gewährleisten. Der Kirchenverwaltungsvorstand und die Verwaltungsleitung veranlassen Fallbesprechungen mit dem involvierten Personal bzw. den involvierten Ehrenamtlichen und ziehen, falls erforderlich, weitere Beteiligte hinzu. Wenn der ausschlaggebende Verdacht im Rahmen dieser Beratung nicht ausgeräumt werden kann, ist vor der Einleitung weiterer Schritte die Abschätzung des Gefährdungsrisikos mit den Ansprechpartnern für Hinweise auf Sexuellen Missbrauch und ähnliche Fälle des Bistums Regensburg (https://bistum-regensburg.de/dienst-hilfe/praevention-missbrauch/sexueller-missbrauch) vorzunehmen.

Der Kirchenverwaltungsvorstand und die Verwaltungsleitung stellen die altersgerechte Einbindung des betroffenen Kindes bzw. Jugendlichen sicher sowie die Information, Beratung und Einbeziehung der Eltern bzw. der Personensorgeberechtigten, soweit hierdurch der Schutz des Kindes bzw. Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. Sollte bereits in der ersten Aufklärungsphase deutlich werden, dass ein erhebliches Gefährdungsrisiko gegeben ist, sind notwendige Sofortmaßnahmen zum Schutz des betroffenen Kindes bzw. Jugendlichen und zur Beendigung der Gefährdung zu ergreifen.

 

Beschwerdemanagement

Um eine gelingende Prävention zu gewährleisten, ist ein verantwortungsvoller Umgang mit Beschwerden erforderlich.

1. Erste Ansprechpartner

Wenn Pfarrangehörige ihnen bekannt gewordene Vorfälle an die Pfarrei melden möchten, stehen ihnen in erster Linie der Pfarrer, die Pastoralreferentin und der Präventionsschutzbeauftragte der Pfarrei zur Verfügung. Diese bearbeiten die Anliegen nach bestem Wissen und Gewissen. An wen sich die Einzelnen wenden möchten, steht jedem frei.

2. Pfarrsekretärin und Mesner

Sofern die ersten Ansprechpartner nicht greifbar wären oder eine hohe Dringlichkeit vorliegt, besteht weiter die Möglichkeit, sich an die Mesner und die Pfarrsekretärin zu wenden. Diese bearbeiten die Anliegen nach bestem Wissen und Gewissen. An wen sich die Einzelnen wenden möchten, steht jedem frei.

3. Übergeordnete Kirchliche Fachstellen

Darüber hinaus besteht immer die Möglichkeit, sich an übergeordnete diözesane Stellen zu wenden. Dies sollte jedoch immer nur das letzte Mittel für Betroffene darstellen, sollten diese den Personen vor Ort nicht mehr vertrauen können. Die Entscheidung, an wen sie sich wenden möchten, steht den Betroffenen frei. Die jeweils aktuellen Zuständigen können unter folgendem Internetauftritt gefunden werden: (https://bistum-regensburg.de/dienst-hilfe/praevention-missbrauch/sexueller-missbrauch).

 

Qualitätsmanagement und fortlaufende Risikoanalyse

Alle ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter werden zu Beginn ihrer Tätigkeit in der Pfarrei über dieses Schutzkonzept aufgeklärt. Wenn sich Änderungen in der Konzeption ergeben, werden ebendiese Mitarbeiter über diese Veränderungen informiert. Das Akzeptieren und das Umsetzen dieses Schutzkonzeptes ist Voraussetzung für ehren- und hauptamtliche Tätigkeit in der Pfarrei Lupburg.

Wenn sich Änderungen an den Rahmenbedingungen der Arbeit mit Schutzbefohlenen in der Pfarrei Lupburg ergeben, muss dieses Konzept umgehend angepasst werden. Dies geschieht durch den Präventionsbeauftragten der Pfarrei und liegt in der Verantwortung des Kirchenverwaltungsvorstandes.

 

 

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Pfarramt Lupburg, Marktstr.24, 92331 Lupburg, Tel. 09492/5017, Mobil 0160/1010766, Fax 09492/905245, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.lupburg.de -> Pfarreien -> Katholische Pfarrei; www.vereine-see.de

Amtsstunden: Mo, Di, Fr von 8:30 -11:30 Uhr und Do von 16:00-18:30 Uhr besetzt. / Mi. 17:00 – 18:00 Uhr (Pfarrer).


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