Mo. 14.04. Montag der Karwoche
17:00 im Hohen Dom zu Regensburg: Pontifikalgottesdienst und Weihe der Hl. Öle (Missa Chrismatis)
Di. 15.04. DIENSTAG DER KARWOCHE
14:30 Lupburg: Trauergottesdienst und Urnenbeisetzung von Johann Gabler, Prünthal
17:00 Lupburg: in der Kirche wichtige Probe aller Ministranten für Kartage, Ostern
Mi. 16.04. MITTWOCH DER KARWOCHE
18:00 in See: Abendmesse
Die drei österlichen Tage vom Leiden und Sterben, von der Grabesruhe und der Auferstehung des Herrn
Do. 17.04. GRÜNDONNERSTAG
19:30 in Lupburg: Feier vom letzten Abendmahl: Abendmahlsmesse, Übertragung des Allerheiligsten – kurze Ölbergmeditation. Anschließend Agape im Pfarrheim mit der KLJB
Fr. 18.04. KARFREITAG Gebotener Fast- und Abstinenztag
9:00 in See: Kreuzweg
9:00 in Lupburg: Beichtgelegenheit für Ostern
9:00 in Lupburg: Kreuzweg – Gestaltung Kath. Frauenbund mit Chor
10:30 in Lupburg: Karfreitagsfeier für Familien, Gestaltung: Kinder - Kirchen – Team
15:00 in Lupburg: Karfreitagsliturgie für beide Pfarreien: Feier vom Leiden und Sterben Christi – Wortgottesdienst – große Fürbitten – Kreuzverehrung – Kommunionfeier. Stille Anbetung am Hl. Grab
Sa. 19.04. KARSAMSTAG – Grabesruhe des Herrn Ostersonntag – Hochfest der Auferstehung des Herrn, Sonderkollekte für die Pfarrkirche
20:30 in Lupburg: im Burginnenhof: Weihe des Osterfeuers – in der Pfarrkirche: Feier der Hl. Osternacht – Osterlob (Exsultet) – Osternachtsmesse mit Tauferneuerung: Segnung der Osterspeisen – Verteilung von Ostereiern durch die KLJB
So. 20.04. HOCHFEST DER AUFERSTEHUNG DES HERRN, OSTERSONNTAG
9:00 in See: Einzug der Osterkerze – Weihe des Osterwassers - hl. Ostermesse. Segnung der Osterspeisen
10:30 in Lupburg: Festgottesdienst, musikal. Gestaltung Liederkranz, Segnung der Osterspeisen, nach dem Gottesdienst gibt es am Hauptausgang für alle Kinder einen Osterhasen
Mo. 21.04. OSTERMONTAG
9:45 in Degerndorf: Ostergottesdienst
Di. 22.04. DIENSTAG DER OSTEROKTAV
Mi. 23.04. MITTWOCH DER OSTEROKTAV
Do. 24.04. DONNERSTAG DER OSTEROKTAV
Fr. 25.04. FREITAG DER OSTEROKTAV
Sa. 26.04. SAMSTAG DER OSTEROKTAV - 2. Sonntag der Osterzeit oder Sonntag der göttlichen Barmherzigkeit, Weißer Sonntag – an diesem Sonntag kann ein vollkommener Ablass gewonnen werden unter den gewohnten Bedingungen (Beichte, Kommunionempfang und Gebet in den Anliegen des Papstes: Vater unser u. „Gegrüßet seist du Maria“ oder ein anderes Gebet nach freier Wahl
18:30 in See: Sonntagsvorabendmesse Pfarrmesse
So. 27.04. 2. SONNTAG DER OSTERZEIT - Weißer Sonntag - 9:45 in Lupburg: Sonntagsmesse
11:00 in Lupburg: Taufe mit Trauung
Mo. 28.04. Hl. Peter Chanel, Priester, Hl. Ludwig Maria Grignion de Montfort, Priester
Di. 29.04. Hl. KATHARINA VON SIENA, Ordensfrau, Kirchenlehrerin, Schutzpatronin Europas
15:00 in Lupburg: 10. Weggottesdienst
16:15 in Lupburg: 10. Weggottesdienst
18:30 in Degerndorf: Abendmesse
Mi. 30.04. Hl. Pius V., Papst
18:30 in See: Abendmesse
Do. 01.05. MARIA, SCHUTZFRAU BAYERNS, Gebetstag um geistliche Berufe
18:30 in Lupburg: 1.Maiandacht
Fr. 02.05. Hl. Athanasius, Bischof von Alexandrien, Kirchenlehrer
8:30 in Lupburg: Hausfrauen- und Seniorenmesse
Sa. 03.05. HL. PHILIPPUS UND HL. JAKOBUS, Apostel
11:00 Wallfahrt nach Kühnhausen: Weggang beim Marienbrunnen, Rückgang in Kühnhausen um 16:00 Uhr
18:30 in See: Sonntagsvorabendmesse Pfarrmesse, anschl. 1. Maiandacht
So. 04.05. 3. SONNTAG DER OSTERZEIT
9:45 in Lupburg: Sonntagsmesse
Ewiges Licht in See: Else Stieglmeier - Franz Pirzer
Der Kirchenchor ist auf der Suche nach weiteren Sängern und Sängerinnen, wer Freude am Singen hat, bitte gerne bei der Probe montags um 19:00 Uhr im Pfarrheim vorbeikommen.
Wir gedenken im Gebet unserem Mitchristen Herrn Alfred Prechtl, der im Alter von 74 Jahren am 23.03.2025 verstorben ist. Der Trauergottesdienst und die Beerdigung am Friedhof in Lupburg fand am 27.03.2025 statt. Ihm gelte ein herzliches Vergelt`s Gott für alles erbrachte in der Pfarrei. Der Herr lohne ihm all seine Dienste und schenke ihm Licht und Erlösung im Reich Gottes.
Kirchenreinigung
Ein herzliches Vergelt`s Gott ergeht an alle Helferinnen und Helfer, die ihre Zeit und Kraft für die Reinigung der Kirche eingesetzt haben. So erstrahlt die Kirche neu zum anstehenden Osterfest.
Ein gesegnetes, frohes Osterfest und die Kraft des Auferstandenen wünschen Ihnen
Christian Rakete, Pfr. - Hedwig Kratschmann, Patoralreferentin
Brautleutetage 2025 für Brautpaare, die im Jahr 2025 kirchlich heiraten wollen:
Am 26. April und 17. Mai jeweils Samstag von 9:00 – 16:00 Uhr im Pfarrheim Kallmünz, Brunngasse 5, 93183 Kallmünz. Anmeldung im Pfarramt Kallmünz Tel. 09473/272
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Wenn jemand verhindert ist, bitte Ersatz suchen. Bitte tauscht dann wenn mögliche eure Dienste. Es kann jeder mal betroffen sein.
Bitte 30 Minuten vor Beginn der Kar-/Ostergottesdienste im Pfarrheim sein !!!
Wir bitten um rege Teilnahme an allen Kar-/Ostergottesdiensten.
Jeder Ministrant bekommt zusätzlich zum Ostergeld 2 Euro pro Gottesdienstteilnahme im Ministrantenkleid.
Bitte kommt zuverlässig wenn ihr eingeteilt seid. Sollte jemand kurzfristig krank werden, bitte unbedingt persönlich bei Beate anrufen.
Sammler, die oben keinen Platz haben und Sammler „Ministranten-Eier“ (sitzen unten in der Bank), bitte vorne in der Bank Platz nehmen. Wird in der Probe am Dienstag alles erklärt
Di. 15.04.2025 Lupburg
14:30 Uhr Urnenbeisetzung: Annalena W., Ferdinand P.
Do. 17.04.2025 Gründonnerstag
10:00 Uhr Pfarrkirche: WICHTIGE Ministrantenprobe für die Kartage. Bitte unbedingt alle kommen!
Treffpunkt um 19:00 Uhr im Pfarrheim
19:30 Uhr Messe zum Letzten Abendmahl
Kreuz: Raphael D., Altardienst/Leuchter: Jakob V., Annalena W.
Sammler: Louis A., Elias W.
Weihrauch: Paul B., Ferdinand P.
Bankerste: Lea W., Anna D.
Gabenprozession:
Katechumenenöl: Fritz A.
Chrisamöl: Max A.
Krankenöl: Jana B.
Brot: Isabella M.
Wein: Toni L.
Wasser: Isabell S.
Kelch: Felix W.
Leser: Anna D., Raphael D.
Nach dem Gottesdienst findet die Agape im Pfarrheim statt. Ihr seid alle mit euren Familien sehr herzlich eingeladen.
Fr. 18.04.2025 Karfreitag
Treffpunkt um 14:30 Uhr im Pfarrheim
15:00 Uhr Karfreitagsliturgie
Kreuz: Marlene M., Annalena W., Leuchter: Ferdinand P., Paul B.
Seitenaltar/Sammler: Raphael D., Jakob V.
Sammler: Anna D., Elias W.
Bankerste: Lea W., Jana B.
Bankletzte: Louis A., Fritz A.
UND FOLGENDE MINISTRANTEN:
Max A., Jana B., Toni L., Isabella M., Isabell S., Felix W.
Ihr seid sehr wichtig, da ihr bei der Kreuzverehrung die 3fache Kniebeuge macht
Sa. 19.04.2025 Osternacht
Treffpunkt um 20 Uhr im Pfarrheim
20:30 Uhr Osternacht
Osterkerze Lupburg: Anna D., Nägel Fritz A.
Leuchter: Paul B., Ferdinand P.
Altardienst: Elias W., Louis A.
Sammler: Raphael D., Jakob V.
Weihrauch: Annalena W., Marlene M.
Sammler Ministranten-Eier: Anna D., Lea W.
(und Lichtausteiler)
UND FOLGENDE MINISTRANTEN:
Milo A., Max A., Toni L., Isabella M., Isabell S., Felix W.
So. 20.04.2025 Ostersonntag
Treffpunkt um 10 Uhr im Pfarrheim
10:30 Uhr Festgottesdienst
Kreuz: Raphael D., Altardienst/Leuchter: Milo A., Fritz A.,
Sammler: Elias W., Louis A..
Weihrauch: Paul B., Ferdinand P.
Sammler Ministranten-Eier: Annalena W., Max A.
UND ALLE MINISTRANTEN
So. 27.04.2025
09:45 Uhr Sonntagsgottesdienst
Altardienst/Leuchter: Isabell S., Felix W., Sammler: Toni L., Raphael D.
Weihrauch: Jakob V., Elias W.
Mo. 28.04.2025
18:00 Uhr Pfarrheim Ministrantenstunde für Alle. Ihr bekommt euer Ostergeld.
Do. 01.05.2025
18:30 Uhr 1. Maiandacht
Altardienst/Leuchter: Isabella M., Milo A., Weihrauch: Annalena W., Elias W.
So. 04.05.2025
09:45 Uhr Sonntagsgottesdienst
Altardienst/Leuchter: Jana B., Max A., Sammler: Sophia G., Anna D.
Weihrauch: Hannes O., Louis A.
Einteilung zum „Ratschen“
Freitag, 18.04.2025:
07:00 Uhr Gruppe 2 / 12:00 Uhr Gruppe 1 / 15:00 Uhr Gruppe 1
Samstag, 19.04.2025:
06:00 Uhr Gruppe 1 / 12:00 Uhr Gruppe 2 / 15:00 Uhr Gruppe 2
Gruppe 1: Louis A. / Fritz A. / Max A. / Jakob V. / Toni L. / Hannes O. / Elias W. / Milo A. / Jana B. / Isabell S.
Gruppe 2: Paul B. / Raphael D. / Anna D. / Lea W. / Felix W. / Marlene M. / Ferdinand P. / Annalena W. / Sophia G. / Isabella M.
Beim „Ratschen“ sind die Namen aller Ministranten aufgeführt, egal ob abgemeldet oder nicht.
Am Samstag, 19.04.2025 sind die Gruppen 1 und 2 jeweils nach dem Ratschen (morgens und mittags) in der Metzgerei Hecht zur Brotzeit eingeladen. Für diese Spende schon im Voraus vielen Dank.
Wir wünschen euch Frohe Ostern und schöne Ferien!
Vorankündigung:
- Falls ihr wegen Skikurs oder ähnlichem verhindert seid, bitte rechtzeitig melden.
- Im Sommer besuchen wir die Eisdiele in Parsberg
- Am 26.07 ist ein Tagesausflug geplant. Das Ziel kann ich vielleicht beim nächsten Plan bekanntgeben. Wir warten nur noch auf die Zusage.
- Unser diesjähriges Ministrantenwochenende ist vom 24.10 bis 26.10 am Habsberg. Alle dürfen mitfahren. Genauere Infos folgen. Es wäre schön, wenn sich viele den Termin freihalten können.
Ein Hinweis für alle, die gerne per Fernseher oder Internet-Stream einen Gottesdienst mitfeiern:
Willkommen | ZDF Fernsehgottesdienste
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Institutionelles Schutzkonzept
der Pfarrei St. Barbara Lupburg zur Prävention sexualisierter Gewalt
an Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen
Inhalt:
Schutzkonzept für die Pfarrei Lupburg
Voraussetzungen der Mitarbeitenden in der Pfarrei Lupburg
Verhaltenskodex
Vorgehen bei Verdachtsfällen
Beschwerdemanagement
Qualitätsmanagement und fortlaufende Risikoanalyse
Schutzkonzept für die Pfarrei Lupburg
In der Pfarrei Lupburg sind an vielen Veranstaltungen, Gruppenaktionen und im Alltag im Pfarreileben Kinder, Jugendliche und sonstige Schutzbefohlene beteiligt. Im Weiteren wird der diese Gruppen umfassende Begriff ‚Schutzbefohlene‘ verwendet. Die Pfarrei Lupburg erkennt ihre Verantwortung und gibt sich darum das folgende Schutzkonzept.
Dieses soll dazu dienen, dieser Verantwortung gerecht zu werden und gegenseitige Wertschätzung und Respekt im Umgang miteinander fördern. Der Fokus der Ausführungen liegt insbesondere auf der Prävention sexualisierter Gewalt und die Sensibilisierung für die Wahrnehmung dieser. Dies liegt in der Tatsache begründet, dass sexualisierte Gewalt ein weit gefasster Begriff ist und neben den strafbaren Handlungen auch sexualisierte Handlungen unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit umfasst.
Der Geltungsbereich der Konzeption umfasst alle direkt der Pfarrei zugehörigen Gruppierungen und solche, die sich im Zuge ihrer Arbeit in kirchlichen Räumen, genauer dem Pfarrhaus, dem Pfarrheim oder der Pfarrkirche, und allen weiteren Gebäuden und Grundstücken der Kirchenstiftungen Lupburg und Degerndorf aufhalten. Dies betrifft insbesondere die Ministranten, die direkt an die Pfarrei angegliedert sind und alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden, die mit ihnen arbeiten.
Voraussetzungen der Mitarbeitenden in der Pfarrei Lupburg
Alle volljährigen hauptamtlichen Mitarbeitenden der Pfarrei Lupburg müssen dem Kirchenverwaltungsvorstand bei Dienstantritt ein Erweitertes Führungszeugnis (EFZ) und eine unterschriebene Selbstauskunft (Anhang A) und Verpflichtungserklärung (Anhang C) aushändigen. Das EFZ ist alle fünf Jahre in der jeweils aktuellen Fassung vorzulegen.
Mit der Betreuung von Kindern und Jugendlichen wird nur Personal betraut, das neben der erforderlichen fachlichen Kompetenz auch über eine entsprechende persönliche Eignung verfügt. Die Auseinandersetzung mit Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen wird in Bewerbungsgesprächen, während der Einarbeitungsphase sowie in weiterführenden Mitarbeitergesprächen dem jeweiligen Tätigkeitsbereich entsprechend thematisiert. Außerdem finden regelmäßig Schulungen statt, die in einem Abstand von fünf Jahren verpflichtend sind für das Personal, das in seinem Tätigkeitsbereich Kinder und Jugendliche beaufsichtigt, betreut oder vergleichbaren Kontakt zu ihnen hat.
Die Mitarbeiter sind außerdem dazu verpflichtet, dem Kirchenverwaltungsvorstand mitzuteilen, wenn gegen sie Ermittlungen beziehungsweise ein Strafverfahren wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 181a, 182 bis 184e, 225, 232 bis 236 StGB eingeleitet werden und falls daraufhin eine Verurteilung folgt. Der Kirchenverwaltungsvorstand kann außerhalb des genannten Turnus von jedem Mitarbeiter die Vorlage eines aktuellen
Führungszeugnisses verlangen, wenn ihm gewichtige Hinweise auf ein strafbares Verhalten des Mitarbeiters bekannt werden.
Ebenso wie die hauptamtlichen Mitarbeitenden der Pfarrei müssen auch alle ehrenamtlichen Mitarbeitenden, die dauerhaft oder temporär im Kontakt zu Schutzbefohlenen stehen und das 16. Lebensjahr vollendet haben, ein EFZ vorlegen und dieses alle fünf Jahre in jeweils aktueller Fassung erneut einreichen. Dies gilt ebenso bei Veranstaltungen die bedeutend länger als einen Tag dauern oder eine Übernachtung miteinschließen. Ebenso müssen sie eine Selbstauskunft (Anhang A) und eine Verpflichtungserklärung (Anhang B) vorlegen. Jüngere Ehrenamtliche benötigen das EFZ nicht.
Für die Arbeit mit Schutzbefohlenen kann darüber hinaus nur eingesetzt werden, wer neben der formalen auch über eine entsprechende persönliche Eignung verfügt.
Die Überprüfung und Einholung der Erweiterten Führungszeugnisse wird vom Präventionsbeauftragten der Pfarrei verantwortet und durchgeführt.
Verhaltenskodex
Die Prävention von sexualisierter Gewalt und der grundsätzlich acht-same Umgang miteinander verlangen die Beachtung von Grundprinzipien und die Einhaltung klarer Regeln für die Kommunikation und den Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Dies erleichtert es Betroffenen und Dritten, Grenzverletzungen frühzeitig zu erkennen und zu benennen, Hilfe einzufordern und übergriffigem Verhalten Einhalt zu gebieten. Gleichzeitig schützen verbindliche Regeln und deren gewissenhafte Einhaltung das Personal und die Ehrenamtlichen vor falschen Beschuldigungen und Verdächtigungen.
Grundprinzipien für die Kommunikation und den Umgang
mit Kindern und Jugendlichen in der Pfarrei St. Barbara Lupburg
- Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind ausnahmslos einzuhalten.
- Es gilt, in allen Lebens- und Arbeitsbereichen einen gewaltfreien und wertschätzenden Umgang miteinander zu pflegen.
- Individuelle Grenzen sind zu respektieren und diesbezügliche verbale Äußerungen sowie nonverbale Signale gleichermaßen sensibel zu beachten.
- Auf eine angemessene Wortwahl ist zu achten und eine sexualisierte Sprache sowie das Reden über die eigene Sexualität sind zu unterlassen. Dies gilt genauso für nonverbale Formen der Kommunikation.
- Körperliche Berührungen müssen altersgerecht und der Situation angemessen sein und dürfen auch dann nur mit Zustimmung der Kinder und Jugendlichen erfolgen.
- Die Intimsphäre von Kindern und Jugendlichen und geschützte sowie geschlechtergetrennte Räume zum Umkleiden, Schlafen, Waschen etc. sind strikt zu achten. In Kinder- und Jugendgruppen müssen entsprechende Regeln benannt und eingehalten werden.
- Die Rechte der Kinder und Jugendlichen sind zu respektieren. In Situationen, in denen allerdings aus Verantwortungsbewusstsein gegen den Willen eines Kindes oder Jugendlichen gehandelt werden muss, ist es wichtig, dass jede Maßnahme legitimiert und nachvollziehbar ist, damit aus notwendiger Machtausübung kein unzulässiger Übergriff wird.
- Jeglicher Übergriff gegenüber einem Kind oder einem Jugendlichen durch Dritte darf nicht zugelassen oder geduldet werden, sondern dagegen ist aktiv Stellung zu beziehen.
- Beschwerden von Erwachsenen und genauso von Kindern und Jugendlichen werden gehört und angemessen behandelt.
- Die Persönlichkeitsrechte von Kindern und Jugendlichen sind auch beim Gebrauch sozialer Medien und Kommunikationsmittel und bei der Veröffentlichung von Bildern zu wahren.
- Um das Recht auf das eigene Bild zu sichern, gilt: Bildaufnahmen werden nur erstellt und veröffentlicht unter Wahrung des zuvor er-teilten schriftlichen Einverständnisses der Personensorgeberechtig-ten. Es werden keine Bilder gemacht und veröffentlicht, die Kinder oder Jugendliche bloßstellen oder von Dritten in unlauterer Weise zweckentfremdet werden können.
- Persönliche Geschenke und andere abhängigkeitsfördernde Zuwendungen an Kinder und Jugendliche sind nicht angemessen.
- Sogenannte Eins-zu-eins-Situationen sind zu vermeiden oder so transparent wie möglich zu gestalten. Einzelgespräche mit Kindern und Jugendlichen müssen Personensorgeberechtigten oder zumindest einer weiteren erwachsenen Person bekannt sein, sie sind nur in Diensträumen und niemals in privatem Umfeld und/oder außerhalb der regulären Arbeitszeiten zulässig und dürfen ein übliches Zeitkontingent nicht überschreiten. Der Raum für ein solches Einzelgespräch muss von außen einsehbar sein und seine Einrichtung einem Zuviel an Nähe vorbeugen. Körperkontakt ist in einer Eins-zu-eins-Situation tunlichst zu vermeiden.
- Kinder und Jugendliche werden dazu ermutigt, bezüglich der eigenen Intimsphäre und körperlichen Kontaktes Grenzen zu setzen und sie aktiv zu schützen.
Vorgehen bei Verdachtsfällen
Wenn ein Kind oder Jugendlicher Kummer hat oder von einer Situation berichtet, in der er sich unwohl und bedrängt gefühlt hat, ist es wichtig, sich dem Betroffenen zuzuwenden und ihn zu ermutigen und dabei zu unterstützen, von seinen Erlebnissen zu erzählen.
Liegen aufgrund entsprechender Berichte oder eigener Beobachtungen Anhaltspunkte und konkrete Verdachtsmoment für eine Kindeswohlgefährdung – insbesondere durch sexualisierte Gewalt – vor, ist eine schriftliche Dokumentation notwendig. Sie dient der Wirksamkeit und Transparenz weiterer Maßnahmen sowie der Absicherung und dem Schutz des Personals und aller involvierter Personen.
In jedem Fall sind der Kirchenverwaltungsvorstand und/oder die Verwaltungsleitung zu informieren, welche die lückenlose und nachvollziehbare Dokumentation der Beobachtungen sowie der Verfahrensschritte gewährleisten. Der Kirchenverwaltungsvorstand und die Verwaltungsleitung veranlassen Fallbesprechungen mit dem involvierten Personal bzw. den involvierten Ehrenamtlichen und ziehen, falls erforderlich, weitere Beteiligte hinzu. Wenn der ausschlaggebende Verdacht im Rahmen dieser Beratung nicht ausgeräumt werden kann, ist vor der Einleitung weiterer Schritte die Abschätzung des Gefährdungsrisikos mit den Ansprechpartnern für Hinweise auf Sexuellen Missbrauch und ähnliche Fälle des Bistums Regensburg (https://bistum-regensburg.de/dienst-hilfe/praevention-missbrauch/sexueller-missbrauch) vorzunehmen.
Der Kirchenverwaltungsvorstand und die Verwaltungsleitung stellen die altersgerechte Einbindung des betroffenen Kindes bzw. Jugendlichen sicher sowie die Information, Beratung und Einbeziehung der Eltern bzw. der Personensorgeberechtigten, soweit hierdurch der Schutz des Kindes bzw. Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. Sollte bereits in der ersten Aufklärungsphase deutlich werden, dass ein erhebliches Gefährdungsrisiko gegeben ist, sind notwendige Sofortmaßnahmen zum Schutz des betroffenen Kindes bzw. Jugendlichen und zur Beendigung der Gefährdung zu ergreifen.
Beschwerdemanagement
Um eine gelingende Prävention zu gewährleisten, ist ein verantwortungsvoller Umgang mit Beschwerden erforderlich.
1. Erste Ansprechpartner
Wenn Pfarrangehörige ihnen bekannt gewordene Vorfälle an die Pfarrei melden möchten, stehen ihnen in erster Linie der Pfarrer, die Pastoralreferentin und der Präventionsschutzbeauftragte der Pfarrei zur Verfügung. Diese bearbeiten die Anliegen nach bestem Wissen und Gewissen. An wen sich die Einzelnen wenden möchten, steht jedem frei.
2. Pfarrsekretärin und Mesner
Sofern die ersten Ansprechpartner nicht greifbar wären oder eine hohe Dringlichkeit vorliegt, besteht weiter die Möglichkeit, sich an die Mesner und die Pfarrsekretärin zu wenden. Diese bearbeiten die Anliegen nach bestem Wissen und Gewissen. An wen sich die Einzelnen wenden möchten, steht jedem frei.
3. Übergeordnete Kirchliche Fachstellen
Darüber hinaus besteht immer die Möglichkeit, sich an übergeordnete diözesane Stellen zu wenden. Dies sollte jedoch immer nur das letzte Mittel für Betroffene darstellen, sollten diese den Personen vor Ort nicht mehr vertrauen können. Die Entscheidung, an wen sie sich wenden möchten, steht den Betroffenen frei. Die jeweils aktuellen Zuständigen können unter folgendem Internetauftritt gefunden werden: (https://bistum-regensburg.de/dienst-hilfe/praevention-missbrauch/sexueller-missbrauch).
Qualitätsmanagement und fortlaufende Risikoanalyse
Alle ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter werden zu Beginn ihrer Tätigkeit in der Pfarrei über dieses Schutzkonzept aufgeklärt. Wenn sich Änderungen in der Konzeption ergeben, werden ebendiese Mitarbeiter über diese Veränderungen informiert. Das Akzeptieren und das Umsetzen dieses Schutzkonzeptes ist Voraussetzung für ehren- und hauptamtliche Tätigkeit in der Pfarrei Lupburg.
Wenn sich Änderungen an den Rahmenbedingungen der Arbeit mit Schutzbefohlenen in der Pfarrei Lupburg ergeben, muss dieses Konzept umgehend angepasst werden. Dies geschieht durch den Präventionsbeauftragten der Pfarrei und liegt in der Verantwortung des Kirchenverwaltungsvorstandes.
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Pfarramt Lupburg, Marktstr.24, 92331 Lupburg, Tel. 09492/5017, Mobil 0160/1010766, Fax 09492/905245, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.lupburg.de -> Pfarreien -> Katholische Pfarrei; www.vereine-see.de
Amtsstunden: Mo, Di, Fr von 8:30 -11:30 Uhr und Do von 16:00-18:30 Uhr besetzt. / Mi. 17:00 – 18:00 Uhr (Pfarrer).