So. 19.04. 3. SONNTAG DER OSTERZEIT
9:00 in See: Sonntagsmesse
Mo. 20.04. Montag der 3. Osterwoche
17:30 in Lupburg: im Pfarrheim Ministrantenstunde
Di. 21.04. Dienstag der 3. Osterwoche
15:30 in Lupburg: Bußandacht der Erstkommunionkinder
18:30 in Degerndorf: Abendmesse
Mi. 22.04. Mittwoch der 3. Osterwoche
18:30 in Lupburg: Abendmesse
Do. 23.04. Donnerstag der 3. Osterwoche, Hl. Adalbert, Hl. Georg
18:30 in See: Abendmesse
19:30 in Lupburg: Elternabend zur Erstkommunion
Fr. 24.04. Freitag der 3. Osterwoche, Hl. Fidelis von Sigmaringen
8:30 in Lupburg: Hausfrauen- und Seniorenmesse
Sa. 25.04. Samstag der 3. Osterwoche, Hl. Markus
11:00 Wallfahrt nach Kühnhausen: Weggang beim Marienbrunnen
14:00 Uhr Pilgermesse in Kühnhausen, Rückgang um 16:00 Uhr
10:00 in Herrnried: Jubiläumsgottesdienst des KDFB See – Willenhofen zum 50-jährigen Jubiläum, anschl. Feier im Gasthaus Neugebauer
So. 26.04. 4. SONNTAG DER OSTERZEIT, Kollekte für geistliche Berufe
9:45 in Lupburg: Sonntagsmesse (für Erstkommunionkinder zur Vorbereitung)
Mo. 27.04. Montag der 4. Osterwoche, Hl. Petrus Kanisius
Di. 28.04. Hl. Peter Chanel, Priester, erster Märtyrer in Ozeanien, Hl. Ludwig Maria Grignion de Montfort
15:30 in Lupburg: 1. Probe des Kommuniongottesdienstes in der Kirche nur Lupburger Kinder
18:30 in Degerndorf: Abendmesse
Mi. 29.04. Hl. KATHARINA VON SIENA, Ordensfrau, Kirchenlehrerin, Schutzpatronin Europas
18:30 in Lupburg: Abendmesse
Do. 30.04. Hl. Pius V., Papst - Gebetstag um geistliche Berufe
18:30 in See: Abendmesse
Fr. 01.05. MARIA, SCHUTZFRAU BAYERNS
18:30 in Lupburg: 1. Maiandacht musikal. Gestaltung Silberdisteln
Sa. 02.05. Hl. Athanasius, Bischof von Alexandrien, Kirchenlehrer
18:30 in See: Sonntagsvorabendmesse Pfarrmesse – kurze 1. Maiandacht
So. 03.05. 5. SONNTAG DER OSTERZEIT, Kollekte für die Kath. Jugendfürsorge
9:45 in Lupburg: Sonntagsmesse
Ewiges Licht in See: Franz Pirzer – Fam. Knauer
Ein herzliches Vergelt`s Gott allen, die so fleißig bei der Reinigung der Pfarrkirche mitgewirkt haben. So erstrahlte die Kirche zu Ostern im neuen Glanz.
Pfarrgemeinderat See
Der PGR See möchte sich bei allen Wählern und Wählerinnen sehr herzlich für die Beteiligung an der Wahl und das Nutzen des Wahlrechts bedanken. Für das entgegengebrachte Vertrauen danken wir und freuen uns auf die kommenden 4 Jahre. Anregungen und Wünsche sind uns jederzeit willkommen – melden Sie sich gerne bei uns.
Die konstituierende Sitzung fand am 12.03.2026 statt. Luitgard Hartl wurde PGR-Sprecherin, Sonja Heptner stellvertr. Sprecherin, Laura Heinloth Schriftführerin. Weiter gehören Sonja Gess, Irene Schäffer und Elisabeth Waffler zum Gremiunm.
Außerdem bedanken wir uns für jede Unterstützung bei vielen Helfern rund um den PGR, ebenso bei H. Pfarrer Rakete und PR Hedwig Kratschmann.
Vom 13.05. – 17.05.2026 findet in Würzburg der Katholikentag statt, es ergeht herzliche Einladung.
Öffentlicher Hinweis zur geplanten Vergabe hoheitlicher Leistungen auf dem Friedhof Degerndorf.
Die Kirchenstiftung Mariä Himmelfahrt Degerndorf bzw. die Friedhofsverwaltung Degerndorf beabsichtigt die hoheitlichen Aufgaben auf dem Friedhof in Degerndorf im Rahmen eines Vergabeverfahrens für einen Zeitraum von 5 Jahren an ein Bestattungsunternehmen zu übertragen. Zu diesen hoheitlichen Tätigkeiten gehören insbesondere folgende Tätigkeiten:
- Schmücken des Leichenhauses mit Grundausstattung an Trauerschmuck (Bereitstellung durch Kirchenstiftung/FH-Verwaltung)
- Herrichten des Grabes (Ausheben, Verfüllen und Schließung)
- Beförderung der Leiche vom Leichenhaus zur Grabstätte
- Gestellung von Sargträgern und ggf. Kreuzträgern
- Versenken des Sarges in das Grab (Beisetzungsakt)
- Beisetzung der Urne
- Ausgrabungen und Umbettungen inkl. notwendiger Umsargungen,
die im Auftrag der Friedhofsverwaltung und im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Friedhofsordnung auszuführen sind.
Interessierte Bestattungsunternehmen, die an der Leistungsabfrage zur Erstellung eines Angebots teilnehmen möchten, werden gebeten, sich bis spätestens 03.05.2026 beim Pfarrbüro Lupburg, Marktstr. 24, 92331 Lupburg zu melden.
Wer die Krankenkommunion empfangen möchte, soll sich bitte im Pfarrbüro, Tel. 5017 melden.
Brautleutetage 2026 für Brautpaare, die im Jahr 2026 kirchlich heiraten wollen: Am 9. Mai, 13. Juni jeweils Samstag von 9:00 – 16:00 Uhr im Pfarrheim Kallmünz, Brunngasse 5, 93183 Kallmünz. Anmeldung im Pfarramt Kallmünz Tel. 09473/272,
Liebe Pfarrgemeinde, im Hinblick auf die pastorale Planung bieten wir ab 2026 monatliche Tauftermine an, was in den umliegenden Pfarreien bereits eingeführt ist. In diesem Pfarrbrief werden die geplanten Termine für das erste Halbjahr bekannt gegeben. Ich bitte Sie, die Termine bei ihrer Planung für die Taufe ihres Kindes zu berücksichtigen. Es wird sicherlich eine Zeit dauern, bis sich dies eingespielt hat und ich bitte um ihr Verständnis.
Die Termine:
Lupburg: 26. April 11:00 Uhr, 24. Mai 11:00 Uhr, 14. Juni 11:00 Uhr
See: 28. Juni 10:00 Uhr
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Vorankündigung (Termine bitte vormerken):
- Montag, 18.05.26 wandern wir nach Degerndorf, es gibt eine Brotzeit und Eis
- Unser Zeltlager findet vom 03. bis 04.07. wieder in Pöllenhaid bei Fam. Brunnhuber statt
- Das Ministrantenwochenende ist vom 25. bis 27.09. in Ensdorf
- Am 23.10. machen wir einen Koch- und Spieleabend im Pfarrheim
- evtl. fahren wir noch in eine Trampolinhalle
Ein Hinweis für alle, die gerne per Fernseher oder Internet-Stream einen Gottesdienst mitfeiern:
Willkommen | ZDF Fernsehgottesdienste
19.04.2026
Kirche La Porciuncula in Palma de Mallorca
evangelisch
26.04.2026
Pfarrkirche Schönberg im Stubaital, Österreich
katholisch
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Institutionelles Schutzkonzept
der Pfarrei St. Barbara Lupburg zur Prävention sexualisierter Gewalt
an Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen
Inhalt:
Schutzkonzept für die Pfarrei Lupburg
Voraussetzungen der Mitarbeitenden in der Pfarrei Lupburg
Verhaltenskodex
Vorgehen bei Verdachtsfällen
Beschwerdemanagement
Qualitätsmanagement und fortlaufende Risikoanalyse
Schutzkonzept für die Pfarrei Lupburg
In der Pfarrei Lupburg sind an vielen Veranstaltungen, Gruppenaktionen und im Alltag im Pfarreileben Kinder, Jugendliche und sonstige Schutzbefohlene beteiligt. Im Weiteren wird der diese Gruppen umfassende Begriff ‚Schutzbefohlene‘ verwendet. Die Pfarrei Lupburg erkennt ihre Verantwortung und gibt sich darum das folgende Schutzkonzept.
Dieses soll dazu dienen, dieser Verantwortung gerecht zu werden und gegenseitige Wertschätzung und Respekt im Umgang miteinander fördern. Der Fokus der Ausführungen liegt insbesondere auf der Prävention sexualisierter Gewalt und die Sensibilisierung für die Wahrnehmung dieser. Dies liegt in der Tatsache begründet, dass sexualisierte Gewalt ein weit gefasster Begriff ist und neben den strafbaren Handlungen auch sexualisierte Handlungen unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit umfasst.
Der Geltungsbereich der Konzeption umfasst alle direkt der Pfarrei zugehörigen Gruppierungen und solche, die sich im Zuge ihrer Arbeit in kirchlichen Räumen, genauer dem Pfarrhaus, dem Pfarrheim oder der Pfarrkirche, und allen weiteren Gebäuden und Grundstücken der Kirchenstiftungen Lupburg und Degerndorf aufhalten. Dies betrifft insbesondere die Ministranten, die direkt an die Pfarrei angegliedert sind und alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden, die mit ihnen arbeiten.
Voraussetzungen der Mitarbeitenden in der Pfarrei Lupburg
Alle volljährigen hauptamtlichen Mitarbeitenden der Pfarrei Lupburg müssen dem Kirchenverwaltungsvorstand bei Dienstantritt ein Erweitertes Führungszeugnis (EFZ) und eine unterschriebene Selbstauskunft (Anhang A) und Verpflichtungserklärung (Anhang C) aushändigen. Das EFZ ist alle fünf Jahre in der jeweils aktuellen Fassung vorzulegen.
Mit der Betreuung von Kindern und Jugendlichen wird nur Personal betraut, das neben der erforderlichen fachlichen Kompetenz auch über eine entsprechende persönliche Eignung verfügt. Die Auseinandersetzung mit Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen wird in Bewerbungsgesprächen, während der Einarbeitungsphase sowie in weiterführenden Mitarbeitergesprächen dem jeweiligen Tätigkeitsbereich entsprechend thematisiert. Außerdem finden regelmäßig Schulungen statt, die in einem Abstand von fünf Jahren verpflichtend sind für das Personal, das in seinem Tätigkeitsbereich Kinder und Jugendliche beaufsichtigt, betreut oder vergleichbaren Kontakt zu ihnen hat.
Die Mitarbeiter sind außerdem dazu verpflichtet, dem Kirchenverwaltungsvorstand mitzuteilen, wenn gegen sie Ermittlungen beziehungsweise ein Strafverfahren wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 181a, 182 bis 184e, 225, 232 bis 236 StGB eingeleitet werden und falls daraufhin eine Verurteilung folgt. Der Kirchenverwaltungsvorstand kann außerhalb des genannten Turnus von jedem Mitarbeiter die Vorlage eines aktuellen
Führungszeugnisses verlangen, wenn ihm gewichtige Hinweise auf ein strafbares Verhalten des Mitarbeiters bekannt werden.
Ebenso wie die hauptamtlichen Mitarbeitenden der Pfarrei müssen auch alle ehrenamtlichen Mitarbeitenden, die dauerhaft oder temporär im Kontakt zu Schutzbefohlenen stehen und das 16. Lebensjahr vollendet haben, ein EFZ vorlegen und dieses alle fünf Jahre in jeweils aktueller Fassung erneut einreichen. Dies gilt ebenso bei Veranstaltungen die bedeutend länger als einen Tag dauern oder eine Übernachtung miteinschließen. Ebenso müssen sie eine Selbstauskunft (Anhang A) und eine Verpflichtungserklärung (Anhang B) vorlegen. Jüngere Ehrenamtliche benötigen das EFZ nicht.
Für die Arbeit mit Schutzbefohlenen kann darüber hinaus nur eingesetzt werden, wer neben der formalen auch über eine entsprechende persönliche Eignung verfügt.
Die Überprüfung und Einholung der Erweiterten Führungszeugnisse wird vom Präventionsbeauftragten der Pfarrei verantwortet und durchgeführt.
Verhaltenskodex
Die Prävention von sexualisierter Gewalt und der grundsätzlich acht-same Umgang miteinander verlangen die Beachtung von Grundprinzipien und die Einhaltung klarer Regeln für die Kommunikation und den Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Dies erleichtert es Betroffenen und Dritten, Grenzverletzungen frühzeitig zu erkennen und zu benennen, Hilfe einzufordern und übergriffigem Verhalten Einhalt zu gebieten. Gleichzeitig schützen verbindliche Regeln und deren gewissenhafte Einhaltung das Personal und die Ehrenamtlichen vor falschen Beschuldigungen und Verdächtigungen.
Grundprinzipien für die Kommunikation und den Umgang
mit Kindern und Jugendlichen in der Pfarrei St. Barbara Lupburg
- Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind ausnahmslos einzuhalten.
- Es gilt, in allen Lebens- und Arbeitsbereichen einen gewaltfreien und wertschätzenden Umgang miteinander zu pflegen.
- Individuelle Grenzen sind zu respektieren und diesbezügliche verbale Äußerungen sowie nonverbale Signale gleichermaßen sensibel zu beachten.
- Auf eine angemessene Wortwahl ist zu achten und eine sexualisierte Sprache sowie das Reden über die eigene Sexualität sind zu unterlassen. Dies gilt genauso für nonverbale Formen der Kommunikation.
- Körperliche Berührungen müssen altersgerecht und der Situation angemessen sein und dürfen auch dann nur mit Zustimmung der Kinder und Jugendlichen erfolgen.
- Die Intimsphäre von Kindern und Jugendlichen und geschützte sowie geschlechtergetrennte Räume zum Umkleiden, Schlafen, Waschen etc. sind strikt zu achten. In Kinder- und Jugendgruppen müssen entsprechende Regeln benannt und eingehalten werden.
- Die Rechte der Kinder und Jugendlichen sind zu respektieren. In Situationen, in denen allerdings aus Verantwortungsbewusstsein gegen den Willen eines Kindes oder Jugendlichen gehandelt werden muss, ist es wichtig, dass jede Maßnahme legitimiert und nachvollziehbar ist, damit aus notwendiger Machtausübung kein unzulässiger Übergriff wird.
- Jeglicher Übergriff gegenüber einem Kind oder einem Jugendlichen durch Dritte darf nicht zugelassen oder geduldet werden, sondern dagegen ist aktiv Stellung zu beziehen.
- Beschwerden von Erwachsenen und genauso von Kindern und Jugendlichen werden gehört und angemessen behandelt.
- Die Persönlichkeitsrechte von Kindern und Jugendlichen sind auch beim Gebrauch sozialer Medien und Kommunikationsmittel und bei der Veröffentlichung von Bildern zu wahren.
- Um das Recht auf das eigene Bild zu sichern, gilt: Bildaufnahmen werden nur erstellt und veröffentlicht unter Wahrung des zuvor er-teilten schriftlichen Einverständnisses der Personensorgeberechtig-ten. Es werden keine Bilder gemacht und veröffentlicht, die Kinder oder Jugendliche bloßstellen oder von Dritten in unlauterer Weise zweckentfremdet werden können.
- Persönliche Geschenke und andere abhängigkeitsfördernde Zuwendungen an Kinder und Jugendliche sind nicht angemessen.
- Sogenannte Eins-zu-eins-Situationen sind zu vermeiden oder so transparent wie möglich zu gestalten. Einzelgespräche mit Kindern und Jugendlichen müssen Personensorgeberechtigten oder zumindest einer weiteren erwachsenen Person bekannt sein, sie sind nur in Diensträumen und niemals in privatem Umfeld und/oder außerhalb der regulären Arbeitszeiten zulässig und dürfen ein übliches Zeitkontingent nicht überschreiten. Der Raum für ein solches Einzelgespräch muss von außen einsehbar sein und seine Einrichtung einem Zuviel an Nähe vorbeugen. Körperkontakt ist in einer Eins-zu-eins-Situation tunlichst zu vermeiden.
- Kinder und Jugendliche werden dazu ermutigt, bezüglich der eigenen Intimsphäre und körperlichen Kontaktes Grenzen zu setzen und sie aktiv zu schützen.
Vorgehen bei Verdachtsfällen
Wenn ein Kind oder Jugendlicher Kummer hat oder von einer Situation berichtet, in der er sich unwohl und bedrängt gefühlt hat, ist es wichtig, sich dem Betroffenen zuzuwenden und ihn zu ermutigen und dabei zu unterstützen, von seinen Erlebnissen zu erzählen.
Liegen aufgrund entsprechender Berichte oder eigener Beobachtungen Anhaltspunkte und konkrete Verdachtsmoment für eine Kindeswohlgefährdung – insbesondere durch sexualisierte Gewalt – vor, ist eine schriftliche Dokumentation notwendig. Sie dient der Wirksamkeit und Transparenz weiterer Maßnahmen sowie der Absicherung und dem Schutz des Personals und aller involvierter Personen.
In jedem Fall sind der Kirchenverwaltungsvorstand und/oder die Verwaltungsleitung zu informieren, welche die lückenlose und nachvollziehbare Dokumentation der Beobachtungen sowie der Verfahrensschritte gewährleisten. Der Kirchenverwaltungsvorstand und die Verwaltungsleitung veranlassen Fallbesprechungen mit dem involvierten Personal bzw. den involvierten Ehrenamtlichen und ziehen, falls erforderlich, weitere Beteiligte hinzu. Wenn der ausschlaggebende Verdacht im Rahmen dieser Beratung nicht ausgeräumt werden kann, ist vor der Einleitung weiterer Schritte die Abschätzung des Gefährdungsrisikos mit den Ansprechpartnern für Hinweise auf Sexuellen Missbrauch und ähnliche Fälle des Bistums Regensburg (https://bistum-regensburg.de/dienst-hilfe/praevention-missbrauch/sexueller-missbrauch) vorzunehmen.
Der Kirchenverwaltungsvorstand und die Verwaltungsleitung stellen die altersgerechte Einbindung des betroffenen Kindes bzw. Jugendlichen sicher sowie die Information, Beratung und Einbeziehung der Eltern bzw. der Personensorgeberechtigten, soweit hierdurch der Schutz des Kindes bzw. Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. Sollte bereits in der ersten Aufklärungsphase deutlich werden, dass ein erhebliches Gefährdungsrisiko gegeben ist, sind notwendige Sofortmaßnahmen zum Schutz des betroffenen Kindes bzw. Jugendlichen und zur Beendigung der Gefährdung zu ergreifen.
Beschwerdemanagement
Um eine gelingende Prävention zu gewährleisten, ist ein verantwortungsvoller Umgang mit Beschwerden erforderlich.
1. Erste Ansprechpartner
Wenn Pfarrangehörige ihnen bekannt gewordene Vorfälle an die Pfarrei melden möchten, stehen ihnen in erster Linie der Pfarrer, die Pastoralreferentin und der Präventionsschutzbeauftragte der Pfarrei zur Verfügung. Diese bearbeiten die Anliegen nach bestem Wissen und Gewissen. An wen sich die Einzelnen wenden möchten, steht jedem frei.
2. Pfarrsekretärin und Mesner
Sofern die ersten Ansprechpartner nicht greifbar wären oder eine hohe Dringlichkeit vorliegt, besteht weiter die Möglichkeit, sich an die Mesner und die Pfarrsekretärin zu wenden. Diese bearbeiten die Anliegen nach bestem Wissen und Gewissen. An wen sich die Einzelnen wenden möchten, steht jedem frei.
3. Übergeordnete Kirchliche Fachstellen
Darüber hinaus besteht immer die Möglichkeit, sich an übergeordnete diözesane Stellen zu wenden. Dies sollte jedoch immer nur das letzte Mittel für Betroffene darstellen, sollten diese den Personen vor Ort nicht mehr vertrauen können. Die Entscheidung, an wen sie sich wenden möchten, steht den Betroffenen frei. Die jeweils aktuellen Zuständigen können unter folgendem Internetauftritt gefunden werden: (https://bistum-regensburg.de/dienst-hilfe/praevention-missbrauch/sexueller-missbrauch).
Qualitätsmanagement und fortlaufende Risikoanalyse
Alle ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter werden zu Beginn ihrer Tätigkeit in der Pfarrei über dieses Schutzkonzept aufgeklärt. Wenn sich Änderungen in der Konzeption ergeben, werden ebendiese Mitarbeiter über diese Veränderungen informiert. Das Akzeptieren und das Umsetzen dieses Schutzkonzeptes ist Voraussetzung für ehren- und hauptamtliche Tätigkeit in der Pfarrei Lupburg.
Wenn sich Änderungen an den Rahmenbedingungen der Arbeit mit Schutzbefohlenen in der Pfarrei Lupburg ergeben, muss dieses Konzept umgehend angepasst werden. Dies geschieht durch den Präventionsbeauftragten der Pfarrei und liegt in der Verantwortung des Kirchenverwaltungsvorstandes.
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Pfarramt Lupburg, Marktstr.24, 92331 Lupburg, Tel. 09492/5017, Mobil 0160/1010766, Fax 09492/905245,
www.lupburg.de -> Pfarreien -> Katholische Pfarrei; www.vereine-see.de
Amtsstunden: Mo, Di, Fr von 8:30 -11:30 Uhr und Do von 16:00-18:30 Uhr besetzt. / Mi. 17:00 – 18:00 Uhr (Pfarrer).






