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G o t t e s d i e n s t o r d n u n g

vom 02.08.2026 - 27.09.2026

 

So. 02.08. 18. SONNTAG IM JAHRESKREIS – Portiunkula – Sonntag

                   Es kann ein vollkommener Ablass nach den bekannten

                   Bedingungen gewonnen werden

      9:45 in Lupburg: Sonntagsmesse

              

Mo. 03.08. Montag der 18. Woche im Jahreskreis

Di. 04.08. Hl. Johannes Maria Vianney, Pfarrer von Ars

     9:00 in Lupburg: Frauenfrühstück im Pfarrheim

     18:30 in Degerndorf: Abendmesse

              

Mi. 05.08. Weihetag der Basilika Santa Maria Maggiore in Rom

      9:00 in Willenhofen: Messe

Do. 06.08. VERKLÄRUNG DES HERRN – Gebetstag um geistliche Berufe

     18:30 in See: Abendmesse

              

Fr. 07.08. Hl. Xystus II., Papst und Gefährten, Märtyrer, Hl. Kajetan,

                 Priester, Ordensgründer

                 Herz – Jesu - Freitag

      8:30 in Lupburg: Hausfrauen- und Seniorenmesse

Sa. 08.08. Hl. Dominikus, Priester, Ordensgründer

     17:00 KDFB Lupburg: Historische Führung durch Lupburg mit

               Ortsheimatpfleger Robert Hoidn. Im Anschluss – „Sundowner“ auf

               der Burg

     18:30 in Lupburg: Sonntagsvorabendmesse Pfarrmesse       

              

So. 09.08. 19. SONNTAG IM JAHRESKREIS

      8:30 in See: Sonntagsmesse

              

      8:30 in Willenhofen: Sonntagsmesse

     10:00 in Parsberg: Sonntagsmesse

Mo. 10.08. Hl. Laurentius, Diakon, Märtyrer in Rom

Di. 11.08. Hl. Klara von Assisi, Jungfrau, Ordensgründerin

      9:00 in Parsberg: Messe

     18:30 in Degerndorf: Abendmesse

Mi. 12.08. Hl. Johanna Franziska von Chantal, Ordensfrau

      9:00 in Willenhofen: Messe

     18:30 in Lupburg: Abendmesse

Do. 13.08. Hl. Pontianus, Papst, und hl. Hippolyt, Priester, Märtyrer

     18:30 in See: Abendmesse

              

     19:00 in Parsberg: Abendmesse

https://www.pfarrbriefservice.de/sites/default/files/styles/media_full_view/public/media/image/img_0107_by_Sylvio_Krueger_pfarrbriefservice.jpg?itok=mj4PnpWFFr. 14.08. Hl. Maximilian Maria Kolbe, Ordenspriester, Märtyrer

               KDFB Lupburg: Kräuterbüschl binden bei Maria Hoidn 

               Fahrt der KLJB zum Gäubodenfest                           Sylvio Krueger

     19:00 in Parsberg: Vorabendmesse

     19:00 in Willenhofen: Sommerfest des KDFB See – Willenhofen

               Anmeldung und Info zu mitgebrachten Speisen bei Elisabeth

               Kümmert Tel. 6546

Sa. 15.08. MARIÄ AUFNAHME IN DEN HIMMELKräutersegnung

     Vor und nach dem Gottesdienst in Degerndorf Kräuterbüschl - Verkauf

https://www.pfarrbriefservice.de/sites/default/files/styles/media_full_view/public/media/image/5755_pbs_kraeuterweihe_strich.jpg?itok=m1u5Vewj      8:30 in Herrnried: Festmesse

     10:00 in Parsberg: Festmesse                                                                  Sarah Frank

     10:00 in Degerndorf: Festmesse

                                 

               Kräutersegnung

     18:30 in See: Sonntagsvorabendmesse Pfarrmesse            

              

So. 16.08. 20. SONNTAG IM JAHRESKREIS - Kräutersegnung

      8:30 in Parsberg: Sonntagsmesse

      Vor und nach dem Gottesdienst Kräuterbüschlverkauf des KDFB

     10:00 in Lupburg: Sonntagsmesse

https://www.pfarrbriefservice.de/sites/default/files/styles/media_full_view/public/media/image/5755_pbs_kraeuterweihe_strich.jpg?itok=m1u5Vewj               Kräutersegnung  

Mo. 17.08. Montag der 20. Woche im Jahreskreis                  Sarah Frank

Di. 18.08. Dienstag der 20. Woche im Jahreskreis

      9:00 in Parsberg: Messe

Mi. 19.08. Hl. Johannes Eudes, Priester, Ordensgründer

      9:00 in Willenhofen: Messe

Do. 20.08. Hl. Bernhard von Clairvaux, Abt, Kirchenlehrer

     18:30 in See: Abendmesse

               

Fr. 21.08. Hl. Pius X., Papst

     8:30 in Lupburg: Hausfrauen- und Seniorenmesse

Sa. 22.08. Maria Königin

     18:30 in Lupburg: Sonntagsvorabendmesse Pfarrmesse

              

So. 23.08. 21. SONNTAG IM JAHRESKREIS

      8:30 in Willenhofen: Sonntagsmesse 

     10:00 in Parsberg: Sonntagsmesse im Volksfestzelt    

     10:30 in Lupburg: Taufe                                       Sarah Frank

Mo. 24.08. Hl. Bartholomäus, Apostel

Di. 25.08. Hl. Ludwig, König von Frankreich, Hl. Josef von Calasanz,

                 Priester, Ordensgründer

     18:30 in Degerndorf: Abendmesse

              

Mi. 26.08. Mittwoch der 21. Woche im Jahreskreis

      9:00 in Willenhofen: Messe

Do. 27.08. Hl. Monika, Mutter des hl. Augustinus

     19:00 in Parsberg: Abendmesse

Fr. 28.08. Hl. Augustinus, Bischof von Hippo, Kirchenlehrer

      8:30 in Lupburg: Hausfrauen- und Seniorenmesse

Sa. 29.08. Enthauptung Johannes' des Täufers

     19:00 in Parsberg: Sonntagsvorabendmesse

So. 30.08. 22. SONNTAG IM JAHRESKREIS

      8:30 in Parsberg: Sonntagsmesse

      8:30 in See: Sonntagsmesse

                                             

     10:00 in Lupburg: Sonntagsmesse

                  Pfarrer Roland Klein

               Anmeldeschluss für den Seniorenausflug

Mo. 31.08. Hl. Paulinus, Bischof von Trier, Märtyrer

Di. 01.09. Dienstag der 22. Woche im Jahreskreis

                „Ökumenischer Tag der Schöpfung“

     9:00 in Parsberg: Messe

     18:30 in Degerndorf: Abendmesse

Mi. 02.09. Mittwoch der 22. Woche im Jahreskreis

      9:00 in Willenhofen: Messe

     18:30 in Lupburg: Abendmesse

              

Do. 03.09. Hl. Gregor der Große, Papst, Kirchenlehrer

                  Gebetstag um geistliche Berufe

     18:30 in See: Abendmesse

     19:00 in Parsberg: Abendmesse

Fr. 04.09. Freitag der 22. Woche im Jahreskreis

                Herz - Jesu - Freitag

      8:00 in Lupburg: Hausfrauen- und Seniorenmesse

      8:00 in Parsberg: Messe

Sa. 05.09. Samstag der 22. Woche im Jahreskreis – Hl. Mutter Teresa

                  von Kalkutta, Ordensgründerin

     10:00 Kreuzung nach Degerndorf: Weggang der Fußwallfahrer nach

               Habsberg (Mittagspause in Velburg, um 14:45 Uhr geht es am

               Ortsende gegenüber der Tankstelle weiter), Ankunft ca. 17:30 Uhr,

               um 19:00 Uhr Rosenkranz – 19:30 Uhr am Habsberg:

               Wallfahrtsamt musikal. Gestaltung Kirchenchor Lupburg, anschl.

               Lichterprozession

     18:30 in See: Sonntagsvorabendmesse Pfarrmesse

              

     19:00 in Parsberg: Sonntagsvorabendmesse

So. 06.09. 23. SONNTAG IM JAHRESKREIS

                 KDFB See – Willenhofen Tagesausflug nach Amberg

                 Anmeldung bei Elisabeth Kümmert Tel. 6546, Preis ca. 40 €

     10:00 in Willenhofen: Sonntagsmesse

     10:00 in Lupburg: Sonntagsmesse

              

Mo. 07.09. Montag der 23. Woche im Jahreskreis

Di. 08.09. MARIÄ GEBURT

               Seniorenausflug: 8:15 Uhr See, Kirchplatz, 8:30 Uhr Lupburg

               Bäckerei Maier, 8:40 Uhr Degerndorf Steinbruch Abfahrt nach

               Scheyern – Unterwittelsbach. Anmeldung bis zum 30.08.2026 bei

               Judith Eichenseer 0151/57303555, Maria Hoidn Tel. 6135,

               Marianne Hauser Tel. 1428

      9:00 in Parsberg: Messe

     18:30 in Degerndorf: Abendmesse

              

Mi. 09.09. Hl. Petrus Claver, Priester

      9:00 in Willenhofen: Messe

     18:30 in Lupburg: Abendmesse

              

Do. 10.09. Donnerstag der 23. Woche im Jahreskreis

     18:30 in See: Abendmesse

              

     19:00 in Parsberg: Abendmesse

Fr. 11.09. Freitag der 23. Woche im Jahreskreis

      8:30 in Lupburg: Hausfrauen- und Seniorenmesse

https://www.pfarrbriefservice.de/sites/default/files/styles/media_full_view/public/media/image/rings-4198739_by_ernschie_pixabay_pfarrbriefservice.jpg?itok=5g3GEoy3      9:00 in Parsberg: Messe

Sa. 12.09. Heiligster Name Mariens (Mariä Namen)    

     13:00 in Lupburg: Trauung 

                

     18:30 in Lupburg: Sonntagsvorabendmesse Pfarrmesse

              

     19:00 in Parsberg: Sonntagsvorabendmesse

So. 13.09. 24. SONNTAG IM JAHRESKREIS -  Kollekte für

                 Kommunikationsmittel und Michaelsbund

                 Segnung der Schulanfänger

      8:30 in See: Sonntagsmesse

              

     10:00 in Willenhofen: Sonntagsmesse

Mo. 14.09. Kreuzerhöhung

     17:00 in Lupburg: Ministrantenstunde für alle

Di. 15.09. Gedächtnis der Schmerzen Mariens

     10:45 in Lupburg: Anfangswortgottesdienst der Erstklässler

     18:30 in Degerndorf: Abendmesse

              

Mi. 16.09. Hl. Kornelius, Papst, und hl. Cyprian, Bischof von Karthago, Märt.

     18:30 in Lupburg: Abendmesse

              

Do. 17.09. Hl. Hildegard von Bingen, Jungfrau, Kirchenlehrerin, Gründerin

                  von Rupertsberg u. Eibingen, Hl. Robert Bellarmin,

                  Ordenspriester

     18:30 in See: Abendmesse

              

Fr. 18.09. Hl. Lambert, Bischof von Maastricht (Tongern), Glaubensbote in

                 Brabant, Märtyrer

      8:30 in Lupburg: Hausfrauen- und Seniorenmesse

Sa. 19.09. Hl. Januarius, Bischof von Neapel, Märtyrer

              Ausflug des KDFB nach Bayreuth Anmeldung bei E. Stiegler Tel.

              3553790 oder M. Hoidn Tel. 6135

     18:30 in See: Sonntagsvorabendmesse Pfarrmesse

              

So. 20.09. 25. SONNTAG IM JAHRESKREIS

      9:45 in Lupburg: Sonntagsmesse

              

Mo. 21.09. Hl. Matthäus, Apostel und Evangelist

Di. 22.09. HL. EMMERAM, Bischof, Märtyrer, Nebenpatron der Diözese

     18:30 in Degerndorf: Abendmesse

              

Mi. 23.09. Hl. Pius von Pietrelcina (Pater Pio), Ordenspriester

     18:30 in Lupburg: Abendmesse

              

Do. 24.09. Hl. Rupert und hl. Virgil, Bischöfe von Salzburg, Glaubensboten

     14:30 Dekanatskonferenz

Fr. 25.09. Hl. Niklaus von Flüe, Einsiedler, Friedenstifter

      8:30 in Lupburg: Hausfrauen- und Seniorenmesse

     ca. 16:00 Uhr Abfahrt der Ministranten beim ehem. Gablerparkplatz zum

      gemeinsamen Wochenende in Ensdorf

Sa. 26.09. Hl. Kosmas und hl. Damian, Ärzte, Märtyrer

                   Caritas-Kollekte

     18:30 in Lupburg: Sonntagsvorabendmesse Pfarrmesse

              

So. 27.09. 26. SONNTAG IM JAHRESKREIS -  Caritas-Kollekte

      9:00 in See: Sonntagsmesse                            

              

Ewiges Licht in See: Anna Bauer – Thomas Uhl – Thomas Uhl

 

Urlaubsvertretung:

Vom 03. August bis 16. August 2026 betreut H. Pfarrer Rakete, mit Unterstützung ab 07. August in Parsberg, von Kaplan Peter die Pfarreien Lupburg/See und Parsberg/Willenhofen. Ab 17. August – 30. August 2026 werden sie von Kaplan Peter betreut und vom 01. September – 13. September von Pfarrer Günther und Kaplan Peter.

Das Pfarramt Parsberg ist unter Tel. 5003 zu erreichen.

Das Lupburger Pfarramt ist vom 10.08. – 28.08.26 nicht zu den üblichen Zeiten besetzt. Bitte unter den bekannten Telefonnummern anrufen.

Eine schöne Ferienzeit, einen erholsamen Urlaub und eine gesegnete Zeit, wünscht Ihnen allen

Ihr Pastoralteam

Pfarrer Christian Rakete                        Pastoralreferentin Hedwig Kratschmann

 

Die Pfarrei Lupburg sagt DANKE!

Zu einem „Griechischen Abend“ hatten Herr Pfarrer Rakete und der Pfarrgemeinderat Lupburg am 27. Juni 2026 die ehrenamtlichen Helfer der Pfarrei als Zeichen der Wertschätzung und des Dankes für ihr vielfältiges ehrenamtliches Engagement eingeladen. Es ist schön, dass so viele gekommen sind und den sommerlichen Abend im Burghof in geselliger Runde verbrachten.

 

Im Verlauf des Abends verabschiedete Herr Pfarrer Rakete die im März ausgeschiedenen Pfarrgemeinderatsmitglieder Marlene Füracker (eine Wahlperiode), Martin Füracker (zwei Wahlperioden und Sprecher des PGR) und Franz Karl (eine Wahlperiode) und bedankte sich mit einem kleinen Präsent. 

Eine Pfarrei braucht Menschen, die sich mit ihren Fähigkeiten einbringen und so das Pfarreileben mitgestalten. Alle ehrenamtlich Engagierten sind eine große Stütze und Bereicherung für die Pfarrei. Herzlichen Dank!

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Institutionelles Schutzkonzept

der Pfarrei St. Barbara Lupburg zur Prävention sexualisierter Gewalt

an Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen

 

Inhalt:

Schutzkonzept für die Pfarrei Lupburg

Voraussetzungen der Mitarbeitenden in der Pfarrei Lupburg

Verhaltenskodex

Vorgehen bei Verdachtsfällen

Beschwerdemanagement

Qualitätsmanagement und fortlaufende Risikoanalyse

Schutzkonzept für die Pfarrei Lupburg

In der Pfarrei Lupburg sind an vielen Veranstaltungen, Gruppenaktionen und im Alltag im Pfarreileben Kinder, Jugendliche und sonstige Schutzbefohlene beteiligt. Im Weiteren wird der diese Gruppen umfassende Begriff ‚Schutzbefohlene‘ verwendet. Die Pfarrei Lupburg erkennt ihre Verantwortung und gibt sich darum das folgende Schutzkonzept.

Dieses soll dazu dienen, dieser Verantwortung gerecht zu werden und gegenseitige Wertschätzung und Respekt im Umgang miteinander fördern. Der Fokus der Ausführungen liegt insbesondere auf der Prävention sexualisierter Gewalt und die Sensibilisierung für die Wahrnehmung dieser. Dies liegt in der Tatsache begründet, dass sexualisierte Gewalt ein weit gefasster Begriff ist und neben den strafbaren Handlungen auch sexualisierte Handlungen unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit umfasst.

Der Geltungsbereich der Konzeption umfasst alle direkt der Pfarrei zugehörigen Gruppierungen und solche, die sich im Zuge ihrer Arbeit in kirchlichen Räumen, genauer dem Pfarrhaus, dem Pfarrheim oder der Pfarrkirche, und allen weiteren Gebäuden und Grundstücken der Kirchenstiftungen Lupburg und Degerndorf aufhalten. Dies betrifft insbesondere die Ministranten, die direkt an die Pfarrei angegliedert sind und alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden, die mit ihnen arbeiten.

Voraussetzungen der Mitarbeitenden in der Pfarrei Lupburg

Alle volljährigen hauptamtlichen Mitarbeitenden der Pfarrei Lupburg müssen dem Kirchenverwaltungsvorstand bei Dienstantritt ein Erweitertes Führungszeugnis (EFZ) und eine unterschriebene Selbstauskunft (Anhang A) und Verpflichtungserklärung (Anhang C) aushändigen. Das EFZ ist alle fünf Jahre in der jeweils aktuellen Fassung vorzulegen.

Mit der Betreuung von Kindern und Jugendlichen wird nur Personal betraut, das neben der erforderlichen fachlichen Kompetenz auch über eine entsprechende persönliche Eignung verfügt. Die Auseinandersetzung mit Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen wird in Bewerbungsgesprächen, während der Einarbeitungsphase sowie in weiterführenden Mitarbeitergesprächen dem jeweiligen Tätigkeitsbereich entsprechend thematisiert. Außerdem finden regelmäßig Schulungen statt, die in einem Abstand von fünf Jahren verpflichtend sind für das Personal, das in seinem Tätigkeitsbereich Kinder und Jugendliche beaufsichtigt, betreut oder vergleichbaren Kontakt zu ihnen hat.

Die Mitarbeiter sind außerdem dazu verpflichtet, dem Kirchenverwaltungsvorstand mitzuteilen, wenn gegen sie Ermittlungen beziehungsweise ein Strafverfahren wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 181a, 182 bis 184e, 225, 232 bis 236 StGB eingeleitet werden und falls daraufhin eine Verurteilung folgt. Der Kirchenverwaltungsvorstand kann außerhalb des genannten Turnus von jedem Mitarbeiter die Vorlage eines aktuellen

Führungszeugnisses verlangen, wenn ihm gewichtige Hinweise auf ein strafbares Verhalten des Mitarbeiters bekannt werden.

Ebenso wie die hauptamtlichen Mitarbeitenden der Pfarrei müssen auch alle ehrenamtlichen Mitarbeitenden, die dauerhaft oder temporär im Kontakt zu Schutzbefohlenen stehen und das 16. Lebensjahr vollendet haben, ein EFZ vorlegen und dieses alle fünf Jahre in jeweils aktueller Fassung erneut einreichen. Dies gilt ebenso bei Veranstaltungen die bedeutend länger als einen Tag dauern oder eine Übernachtung miteinschließen. Ebenso müssen sie eine Selbstauskunft (Anhang A) und eine Verpflichtungserklärung (Anhang B) vorlegen. Jüngere Ehrenamtliche benötigen das EFZ nicht.

Für die Arbeit mit Schutzbefohlenen kann darüber hinaus nur eingesetzt werden, wer neben der formalen auch über eine entsprechende persönliche Eignung verfügt.

Die Überprüfung und Einholung der Erweiterten Führungszeugnisse wird vom Präventionsbeauftragten der Pfarrei verantwortet und durchgeführt.

Verhaltenskodex

Die Prävention von sexualisierter Gewalt und der grundsätzlich acht-same Umgang miteinander verlangen die Beachtung von Grundprinzipien und die Einhaltung klarer Regeln für die Kommunikation und den Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Dies erleichtert es Betroffenen und Dritten, Grenzverletzungen frühzeitig zu erkennen und zu benennen, Hilfe einzufordern und übergriffigem Verhalten Einhalt zu gebieten. Gleichzeitig schützen verbindliche Regeln und deren gewissenhafte Einhaltung das Personal und die Ehrenamtlichen vor falschen Beschuldigungen und Verdächtigungen.

 

Grundprinzipien für die Kommunikation und den Umgang

mit Kindern und Jugendlichen in der Pfarrei St. Barbara Lupburg

  • Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind ausnahmslos einzuhalten.
  • Es gilt, in allen Lebens- und Arbeitsbereichen einen gewaltfreien und wertschätzenden Umgang miteinander zu pflegen.
  • Individuelle Grenzen sind zu respektieren und diesbezügliche verbale Äußerungen sowie nonverbale Signale gleichermaßen sensibel zu beachten.
  • Auf eine angemessene Wortwahl ist zu achten und eine sexualisierte Sprache sowie das Reden über die eigene Sexualität sind zu unterlassen. Dies gilt genauso für nonverbale Formen der Kommunikation.
  • Körperliche Berührungen müssen altersgerecht und der Situation angemessen sein und dürfen auch dann nur mit Zustimmung der Kinder und Jugendlichen erfolgen.
  • Die Intimsphäre von Kindern und Jugendlichen und geschützte sowie geschlechtergetrennte Räume zum Umkleiden, Schlafen, Waschen etc. sind strikt zu achten. In Kinder- und Jugendgruppen müssen entsprechende Regeln benannt und eingehalten werden.
  • Die Rechte der Kinder und Jugendlichen sind zu respektieren. In Situationen, in denen allerdings aus Verantwortungsbewusstsein gegen den Willen eines Kindes oder Jugendlichen gehandelt werden muss, ist es wichtig, dass jede Maßnahme legitimiert und nachvollziehbar ist, damit aus notwendiger Machtausübung kein unzulässiger Übergriff wird.
  • Jeglicher Übergriff gegenüber einem Kind oder einem Jugendlichen durch Dritte darf nicht zugelassen oder geduldet werden, sondern dagegen ist aktiv Stellung zu beziehen.
  • Beschwerden von Erwachsenen und genauso von Kindern und Jugendlichen werden gehört und angemessen behandelt.
  • Die Persönlichkeitsrechte von Kindern und Jugendlichen sind auch beim Gebrauch sozialer Medien und Kommunikationsmittel und bei der Veröffentlichung von Bildern zu wahren.
  • Um das Recht auf das eigene Bild zu sichern, gilt: Bildaufnahmen werden nur erstellt und veröffentlicht unter Wahrung des zuvor er-teilten schriftlichen Einverständnisses der Personensorgeberechtig-ten. Es werden keine Bilder gemacht und veröffentlicht, die Kinder oder Jugendliche bloßstellen oder von Dritten in unlauterer Weise zweckentfremdet werden können.
  • Persönliche Geschenke und andere abhängigkeitsfördernde Zuwendungen an Kinder und Jugendliche sind nicht angemessen.
  • Sogenannte Eins-zu-eins-Situationen sind zu vermeiden oder so transparent wie möglich zu gestalten. Einzelgespräche mit Kindern und Jugendlichen müssen Personensorgeberechtigten oder zumindest einer weiteren erwachsenen Person bekannt sein, sie sind nur in Diensträumen und niemals in privatem Umfeld und/oder außerhalb der regulären Arbeitszeiten zulässig und dürfen ein übliches Zeitkontingent nicht überschreiten. Der Raum für ein solches Einzelgespräch muss von außen einsehbar sein und seine Einrichtung einem Zuviel an Nähe vorbeugen. Körperkontakt ist in einer Eins-zu-eins-Situation tunlichst zu vermeiden.
  • Kinder und Jugendliche werden dazu ermutigt, bezüglich der eigenen Intimsphäre und körperlichen Kontaktes Grenzen zu setzen und sie aktiv zu schützen.

 

Vorgehen bei Verdachtsfällen

Wenn ein Kind oder Jugendlicher Kummer hat oder von einer Situation berichtet, in der er sich unwohl und bedrängt gefühlt hat, ist es wichtig, sich dem Betroffenen zuzuwenden und ihn zu ermutigen und dabei zu unterstützen, von seinen Erlebnissen zu erzählen.

Liegen aufgrund entsprechender Berichte oder eigener Beobachtungen Anhaltspunkte und konkrete Verdachtsmoment für eine Kindeswohlgefährdung – insbesondere durch sexualisierte Gewalt – vor, ist eine schriftliche Dokumentation notwendig. Sie dient der Wirksamkeit und Transparenz weiterer Maßnahmen sowie der Absicherung und dem Schutz des Personals und aller involvierter Personen.

In jedem Fall sind der Kirchenverwaltungsvorstand und/oder die Verwaltungsleitung zu informieren, welche die lückenlose und nachvollziehbare Dokumentation der Beobachtungen sowie der Verfahrensschritte gewährleisten. Der Kirchenverwaltungsvorstand und die Verwaltungsleitung veranlassen Fallbesprechungen mit dem involvierten Personal bzw. den involvierten Ehrenamtlichen und ziehen, falls erforderlich, weitere Beteiligte hinzu. Wenn der ausschlaggebende Verdacht im Rahmen dieser Beratung nicht ausgeräumt werden kann, ist vor der Einleitung weiterer Schritte die Abschätzung des Gefährdungsrisikos mit den Ansprechpartnern für Hinweise auf Sexuellen Missbrauch und ähnliche Fälle des Bistums Regensburg (https://bistum-regensburg.de/dienst-hilfe/praevention-missbrauch/sexueller-missbrauch) vorzunehmen.

Der Kirchenverwaltungsvorstand und die Verwaltungsleitung stellen die altersgerechte Einbindung des betroffenen Kindes bzw. Jugendlichen sicher sowie die Information, Beratung und Einbeziehung der Eltern bzw. der Personensorgeberechtigten, soweit hierdurch der Schutz des Kindes bzw. Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. Sollte bereits in der ersten Aufklärungsphase deutlich werden, dass ein erhebliches Gefährdungsrisiko gegeben ist, sind notwendige Sofortmaßnahmen zum Schutz des betroffenen Kindes bzw. Jugendlichen und zur Beendigung der Gefährdung zu ergreifen.

 

Beschwerdemanagement

Um eine gelingende Prävention zu gewährleisten, ist ein verantwortungsvoller Umgang mit Beschwerden erforderlich.

1. Erste Ansprechpartner

Wenn Pfarrangehörige ihnen bekannt gewordene Vorfälle an die Pfarrei melden möchten, stehen ihnen in erster Linie der Pfarrer, die Pastoralreferentin und der Präventionsschutzbeauftragte der Pfarrei zur Verfügung. Diese bearbeiten die Anliegen nach bestem Wissen und Gewissen. An wen sich die Einzelnen wenden möchten, steht jedem frei.

2. Pfarrsekretärin und Mesner

Sofern die ersten Ansprechpartner nicht greifbar wären oder eine hohe Dringlichkeit vorliegt, besteht weiter die Möglichkeit, sich an die Mesner und die Pfarrsekretärin zu wenden. Diese bearbeiten die Anliegen nach bestem Wissen und Gewissen. An wen sich die Einzelnen wenden möchten, steht jedem frei.

3. Übergeordnete Kirchliche Fachstellen

Darüber hinaus besteht immer die Möglichkeit, sich an übergeordnete diözesane Stellen zu wenden. Dies sollte jedoch immer nur das letzte Mittel für Betroffene darstellen, sollten diese den Personen vor Ort nicht mehr vertrauen können. Die Entscheidung, an wen sie sich wenden möchten, steht den Betroffenen frei. Die jeweils aktuellen Zuständigen können unter folgendem Internetauftritt gefunden werden: (https://bistum-regensburg.de/dienst-hilfe/praevention-missbrauch/sexueller-missbrauch).

 

Qualitätsmanagement und fortlaufende Risikoanalyse

Alle ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter werden zu Beginn ihrer Tätigkeit in der Pfarrei über dieses Schutzkonzept aufgeklärt. Wenn sich Änderungen in der Konzeption ergeben, werden ebendiese Mitarbeiter über diese Veränderungen informiert. Das Akzeptieren und das Umsetzen dieses Schutzkonzeptes ist Voraussetzung für ehren- und hauptamtliche Tätigkeit in der Pfarrei Lupburg.

Wenn sich Änderungen an den Rahmenbedingungen der Arbeit mit Schutzbefohlenen in der Pfarrei Lupburg ergeben, muss dieses Konzept umgehend angepasst werden. Dies geschieht durch den Präventionsbeauftragten der Pfarrei und liegt in der Verantwortung des Kirchenverwaltungsvorstandes.

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Pfarramt Lupburg, Marktstr.24, 92331 Lupburg, Tel. 09492/5017, Mobil 0160/1010766, Fax 09492/905245, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
www.lupburg.de -> Pfarreien -> Katholische Pfarrei; www.vereine-see.de

Amtsstunden: Mo, Di, Fr von 8:30 -11:30 Uhr und Do von 16:00-18:30 Uhr besetzt. / Mi. 17:00 – 18:00 Uhr (Pfarrer).

 

 

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