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G o t t e s d i e n s t o r d n u n g  bis  09.02.2025
 

 

Sa. 25.01. BEKEHRUNG DES HL. APOSTELS PAULUS, 3. Sonntag im Jahreskreis – Kollekte f. Familien- und Schulseelsorge

18:00 in See: Sonntagsvorabendmesse Pfarrmesse

 

So. 26.01. 3. SONNTAG IM JAHRESKREIS - Kollekte f. Familien- und Schulseelsorge, 12. Jahrestag der Konsekration des Hochwürdigsten Herrn
Bischofs Rudolf

9:45 in Lupburg: Sonntagsmesse

11:00 in Lupburg: Taufe

14:00 in Willenhofen: im Gasthaus Kinskofer Faschingskaffee mit Programm durch KDFB See – Willenhofen

 

Mo. 27.01. Hl. Angela Merici, Jungfrau, Ordensgründerin, Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus

18:00 in Lupburg: im Pfarrheim Ministrantenstunde für alle

 

Di. 28.01. Hl. Thomas von Aquin, Ordenspriester, Kirchenlehrer

17:00 in Degerndorf: Sebastiansrosenkranz

18:00 in Lupburg: im Pfarrheim Sitzung der KV

19:00 in Lupburg: basteln bzw. abholen der Kommunionkerzen bzw. aller bestellten Sachen

 

Mi. 29.01. Mittwoch der 3. Woche im Jahreskreis

18:30 in Lupburg: Abendmesse

 

Do. 30.01. Donnerstag der 3. Woche im Jahreskreis

18:00 in See: Abendmesse

 

Fr. 31.01. Hl. Johannes Bosco, Priester, Ordensgründer

8:30 in Lupburg: Hausfrauen- und Seniorenmesse

 

Sa. 01.02. Marien-Samstag, 4. Sonntag im Jahreskreis, Weihe der Kommunionkerzen

14:30 in Lupburg: Taufe

17:45 in See: kurze Probe der Kommunionkinder

18:00 in See: Sonntagsvorabendmesse Pfarrmesse Lichtergottesdienst, Kerzenweihe und Blasiussegen, anschl. Dankessen der Pfarrei See im Gasthaus Mirbeth

 

So. 02.02. 4. SONNTAG IM JAHRESKREIS – Darstellung des Herrn (Lichtmess) Weihe der Kommunionkerzen

9:30 in Lupburg: kurze Probe der Kommunionkinder

9:45 in Lupburg: Sonntagsmesse – Kerzenweihe und Blasiussegen

 

Mo. 03.02. Hl. Ansgar, Bischof, Hl. Blasius Bischof, Märtyrer

 

Di. 04.02. Hl. Rabanus Maurus, Bischof von Mainz

15:00 in Lupburg: 6. Weggottesdienst

16:15 in Lupburg: 6. Weggottesdienst

17:00 in Degerndorf: Abendmesse - Kerzenweihe und Blasiussegen

 

Mi. 05.02. Hl. Agatha, Jungfrau, Märtyrin in Catania

18:30 in Lupburg: Abendmesse

 

Do. 06.02. Hl. Paul Miki und Gefährten, Märtyrer in Nagasaki, Gebetstag um geistliche Berufe

18:00 in See: Abendmesse

 

Fr. 07.02. Freitag der 4. Woche im Jahreskreis – Herz-Jesu-Freitag

8:30 in Lupburg: Hausfrauen- und Seniorenmesse

 

Sa. 08.02. Hl. Hieronymus Ämiliani, Ordensgründer, Hl. Josefine Bakhita, Jungfrau, Marien-Samstag, internationaler Tag des Gebets und der Reflexion gegen den Menschenhandel

18:00 in Lupburg: Sonntagsvorabendmesse Pfarrmesse

 

So. 09.02. 5. SONNTAG IM JAHRESKREIS

9:00 in See: Sonntagsmesse

14:00 – 16:30 Uhr in Lupburg: Pfarrheim, Pfarrcafe mit Kinderbetreuung

 

Wir gedenken im Gebet unserem verstorbenen Mitchristen Herrn Hans-Jakob Maier, der im Alter von 79 Jahren am 10.01.2025 verstorben ist. Das
Requiem fand am 18.01.2025 statt. Die Beisetzung am Friedhof in Lupburg erfolgte im Familienkreis. Herrn Maier gilt ein herzliches Vergelt´s Gott für
sein großes Engagement zum Wohle der Pfarrgemeinde. Der Herr schenke Ihm die Fülle des ewigen Lebens im Reich des Lichtes und des Friedens.

 

Pfarrcafe: Der Pfarrgemeinderat lädt alle, besonders auch die Familien mit Kinder zu einem gemütlichen Nachmittag von 14:00 – ca. 16:30 Uhr ins Pfarrheim ein. Es ist gedacht bei Kaffee und Kuchen nette Unterhaltungen zu führen. Es gibt eine Kinderbetreuung mit Angebot.

 

Zum diesjährigen Weltfriedensgebet luden der Kath. Deutsche Frauenbund See – Willenhofen und der Pfarrgemeinderat See ein. Pastoralreferentin
Hedwig Kratschmann bereitete zum Thema: „Vergib uns unsere Schuld: gewähre uns Deinen Frieden“ eine Gebetsstunde vor, musikalisch wurde sie von der kleinen Singfonie gestaltet. Anschl. wurde um Spenden für Zeltschule e. V. gebeten. Dieser Verein kümmert sich um die Schulbildung in sog. Zeltschulen in Camps in Syrien und im Libanon. Es werden 20.000 Kinder täglich unterrichtet. Abschließend konnte eine Spende in Höhe von 1.400,-- € überreicht werden. Allen Spendern herzlichen Dank!

 

Kollektenergebnisse:

Lupburg / See
Adveniat 706,85 / 560,50
Afrikakollekte 101,10 / 74,20
Sternsingerkollekte 2730,00 / 846,70
Weihnachtsopfer der Kinder 121,44 / 28,28
Ein herzliches Vergelt´s Gott für Ihre Spenden!

 

Brautleutetage 2025 für Brautpaare, die im Jahr 2025 kirchlich heiraten wollen:
Am 15. Feb., 08./22. März, 26. April, 17. Mai jeweils Samstag von 9:00 – 16:00 Uhr im Pfarrheim Kallmünz, Brunngasse 5, 93183 Kallmünz. Anmeldung im Pfarramt Kallmünz Tel. 09473/272
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

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Ministrantenplan
 
 
 
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Ein Hinweis für alle, die gerne per Fernseher oder Internet-Stream einen Gottesdienst mitfeiern:

Willkommen | ZDF Fernsehgottesdienste 

 
 
 
 
26.01.2025
 

 

02.02.2025
Dompfarrei, St. Pölten, Niederösterreich
katholisch
 
 
09.02.2025
Frankfurt am Main
evangelisch
 
 
16.02.2025
Mutterhauskirche Erlöserschwestern, Würzburg
katholisch
 
 
23.02.2025
Eltville-Erbach
evangelisch

 

 

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Institutionelles Schutzkonzept

der Pfarrei St. Barbara Lupburg zur Prävention sexualisierter Gewalt

an Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen

 

 

Inhalt:

Schutzkonzept für die Pfarrei Lupburg

Voraussetzungen der Mitarbeitenden in der Pfarrei Lupburg

Verhaltenskodex

Vorgehen bei Verdachtsfällen

Beschwerdemanagement

Qualitätsmanagement und fortlaufende Risikoanalyse

 

Schutzkonzept für die Pfarrei Lupburg

In der Pfarrei Lupburg sind an vielen Veranstaltungen, Gruppenaktionen und im Alltag im Pfarreileben Kinder, Jugendliche und sonstige Schutzbefohlene beteiligt. Im Weiteren wird der diese Gruppen umfassende Begriff ‚Schutzbefohlene‘ verwendet. Die Pfarrei Lupburg erkennt ihre Verantwortung und gibt sich darum das folgende Schutzkonzept.

Dieses soll dazu dienen, dieser Verantwortung gerecht zu werden und gegenseitige Wertschätzung und Respekt im Umgang miteinander fördern. Der Fokus der Ausführungen liegt insbesondere auf der Prävention sexualisierter Gewalt und die Sensibilisierung für die Wahrnehmung dieser. Dies liegt in der Tatsache begründet, dass sexualisierte Gewalt ein weit gefasster Begriff ist und neben den strafbaren Handlungen auch sexualisierte Handlungen unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit umfasst.

Der Geltungsbereich der Konzeption umfasst alle direkt der Pfarrei zugehörigen Gruppierungen und solche, die sich im Zuge ihrer Arbeit in kirchlichen Räumen, genauer dem Pfarrhaus, dem Pfarrheim oder der Pfarrkirche, und allen weiteren Gebäuden und Grundstücken der Kirchenstiftungen Lupburg und Degerndorf aufhalten. Dies betrifft insbesondere die Ministranten, die direkt an die Pfarrei angegliedert sind und alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden, die mit ihnen arbeiten.

 

Voraussetzungen der Mitarbeitenden in der Pfarrei Lupburg

Alle volljährigen hauptamtlichen Mitarbeitenden der Pfarrei Lupburg müssen dem Kirchenverwaltungsvorstand bei Dienstantritt ein Erweitertes Führungszeugnis (EFZ) und eine unterschriebene Selbstauskunft (Anhang A) und Verpflichtungserklärung (Anhang C) aushändigen. Das EFZ ist alle fünf Jahre in der jeweils aktuellen Fassung vorzulegen.

Mit der Betreuung von Kindern und Jugendlichen wird nur Personal betraut, das neben der erforderlichen fachlichen Kompetenz auch über eine entsprechende persönliche Eignung verfügt. Die Auseinandersetzung mit Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen wird in Bewerbungsgesprächen, während der Einarbeitungsphase sowie in weiterführenden Mitarbeitergesprächen dem jeweiligen Tätigkeitsbereich entsprechend thematisiert. Außerdem finden regelmäßig Schulungen statt, die in einem Abstand von fünf Jahren verpflichtend sind für das Personal, das in seinem Tätigkeitsbereich Kinder und Jugendliche beaufsichtigt, betreut oder vergleichbaren Kontakt zu ihnen hat.

Die Mitarbeiter sind außerdem dazu verpflichtet, dem Kirchenverwaltungsvorstand mitzuteilen, wenn gegen sie Ermittlungen beziehungsweise ein Strafverfahren wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 181a, 182 bis 184e, 225, 232 bis 236 StGB eingeleitet werden und falls daraufhin eine Verurteilung folgt. Der Kirchenverwaltungsvorstand kann außerhalb des genannten Turnus von jedem Mitarbeiter die Vorlage eines aktuellen

Führungszeugnisses verlangen, wenn ihm gewichtige Hinweise auf ein strafbares Verhalten des Mitarbeiters bekannt werden.

Ebenso wie die hauptamtlichen Mitarbeitenden der Pfarrei müssen auch alle ehrenamtlichen Mitarbeitenden, die dauerhaft oder temporär im Kontakt zu Schutzbefohlenen stehen und das 16. Lebensjahr vollendet haben, ein EFZ vorlegen und dieses alle fünf Jahre in jeweils aktueller Fassung erneut einreichen. Dies gilt ebenso bei Veranstaltungen die bedeutend länger als einen Tag dauern oder eine Übernachtung miteinschließen. Ebenso müssen sie eine Selbstauskunft (Anhang A) und eine Verpflichtungserklärung (Anhang B) vorlegen. Jüngere Ehrenamtliche benötigen das EFZ nicht.

Für die Arbeit mit Schutzbefohlenen kann darüber hinaus nur eingesetzt werden, wer neben der formalen auch über eine entsprechende persönliche Eignung verfügt.

Die Überprüfung und Einholung der Erweiterten Führungszeugnisse wird vom Präventionsbeauftragten der Pfarrei verantwortet und durchgeführt.

 

Verhaltenskodex

Die Prävention von sexualisierter Gewalt und der grundsätzlich acht-same Umgang miteinander verlangen die Beachtung von Grundprinzipien und die Einhaltung klarer Regeln für die Kommunikation und den Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Dies erleichtert es Betroffenen und Dritten, Grenzverletzungen frühzeitig zu erkennen und zu benennen, Hilfe einzufordern und übergriffigem Verhalten Einhalt zu gebieten. Gleichzeitig schützen verbindliche Regeln und deren gewissenhafte Einhaltung das Personal und die Ehrenamtlichen vor falschen Beschuldigungen und Verdächtigungen.

 

Grundprinzipien für die Kommunikation und den Umgang

mit Kindern und Jugendlichen in der Pfarrei St. Barbara Lupburg

  • Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind ausnahmslos einzuhalten.
  • Es gilt, in allen Lebens- und Arbeitsbereichen einen gewaltfreien und wertschätzenden Umgang miteinander zu pflegen.
  • Individuelle Grenzen sind zu respektieren und diesbezügliche verbale Äußerungen sowie nonverbale Signale gleichermaßen sensibel zu beachten.
  • Auf eine angemessene Wortwahl ist zu achten und eine sexualisierte Sprache sowie das Reden über die eigene Sexualität sind zu unterlassen. Dies gilt genauso für nonverbale Formen der Kommunikation.
  • Körperliche Berührungen müssen altersgerecht und der Situation angemessen sein und dürfen auch dann nur mit Zustimmung der Kinder und Jugendlichen erfolgen.
  • Die Intimsphäre von Kindern und Jugendlichen und geschützte sowie geschlechtergetrennte Räume zum Umkleiden, Schlafen, Waschen etc. sind strikt zu achten. In Kinder- und Jugendgruppen müssen entsprechende Regeln benannt und eingehalten werden.
  • Die Rechte der Kinder und Jugendlichen sind zu respektieren. In Situationen, in denen allerdings aus Verantwortungsbewusstsein gegen den Willen eines Kindes oder Jugendlichen gehandelt werden muss, ist es wichtig, dass jede Maßnahme legitimiert und nachvollziehbar ist, damit aus notwendiger Machtausübung kein unzulässiger Übergriff wird.
  • Jeglicher Übergriff gegenüber einem Kind oder einem Jugendlichen durch Dritte darf nicht zugelassen oder geduldet werden, sondern dagegen ist aktiv Stellung zu beziehen.
  • Beschwerden von Erwachsenen und genauso von Kindern und Jugendlichen werden gehört und angemessen behandelt.
  • Die Persönlichkeitsrechte von Kindern und Jugendlichen sind auch beim Gebrauch sozialer Medien und Kommunikationsmittel und bei der Veröffentlichung von Bildern zu wahren.
  • Um das Recht auf das eigene Bild zu sichern, gilt: Bildaufnahmen werden nur erstellt und veröffentlicht unter Wahrung des zuvor er-teilten schriftlichen Einverständnisses der Personensorgeberechtig-ten. Es werden keine Bilder gemacht und veröffentlicht, die Kinder oder Jugendliche bloßstellen oder von Dritten in unlauterer Weise zweckentfremdet werden können.
  • Persönliche Geschenke und andere abhängigkeitsfördernde Zuwendungen an Kinder und Jugendliche sind nicht angemessen.
  • Sogenannte Eins-zu-eins-Situationen sind zu vermeiden oder so transparent wie möglich zu gestalten. Einzelgespräche mit Kindern und Jugendlichen müssen Personensorgeberechtigten oder zumindest einer weiteren erwachsenen Person bekannt sein, sie sind nur in Diensträumen und niemals in privatem Umfeld und/oder außerhalb der regulären Arbeitszeiten zulässig und dürfen ein übliches Zeitkontingent nicht überschreiten. Der Raum für ein solches Einzelgespräch muss von außen einsehbar sein und seine Einrichtung einem Zuviel an Nähe vorbeugen. Körperkontakt ist in einer Eins-zu-eins-Situation tunlichst zu vermeiden.
  • Kinder und Jugendliche werden dazu ermutigt, bezüglich der eigenen Intimsphäre und körperlichen Kontaktes Grenzen zu setzen und sie aktiv zu schützen.

 

Vorgehen bei Verdachtsfällen

Wenn ein Kind oder Jugendlicher Kummer hat oder von einer Situation berichtet, in der er sich unwohl und bedrängt gefühlt hat, ist es wichtig, sich dem Betroffenen zuzuwenden und ihn zu ermutigen und dabei zu unterstützen, von seinen Erlebnissen zu erzählen.

Liegen aufgrund entsprechender Berichte oder eigener Beobachtungen Anhaltspunkte und konkrete Verdachtsmoment für eine Kindeswohlgefährdung – insbesondere durch sexualisierte Gewalt – vor, ist eine schriftliche Dokumentation notwendig. Sie dient der Wirksamkeit und Transparenz weiterer Maßnahmen sowie der Absicherung und dem Schutz des Personals und aller involvierter Personen.

In jedem Fall sind der Kirchenverwaltungsvorstand und/oder die Verwaltungsleitung zu informieren, welche die lückenlose und nachvollziehbare Dokumentation der Beobachtungen sowie der Verfahrensschritte gewährleisten. Der Kirchenverwaltungsvorstand und die Verwaltungsleitung veranlassen Fallbesprechungen mit dem involvierten Personal bzw. den involvierten Ehrenamtlichen und ziehen, falls erforderlich, weitere Beteiligte hinzu. Wenn der ausschlaggebende Verdacht im Rahmen dieser Beratung nicht ausgeräumt werden kann, ist vor der Einleitung weiterer Schritte die Abschätzung des Gefährdungsrisikos mit den Ansprechpartnern für Hinweise auf Sexuellen Missbrauch und ähnliche Fälle des Bistums Regensburg (https://bistum-regensburg.de/dienst-hilfe/praevention-missbrauch/sexueller-missbrauch) vorzunehmen.

Der Kirchenverwaltungsvorstand und die Verwaltungsleitung stellen die altersgerechte Einbindung des betroffenen Kindes bzw. Jugendlichen sicher sowie die Information, Beratung und Einbeziehung der Eltern bzw. der Personensorgeberechtigten, soweit hierdurch der Schutz des Kindes bzw. Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. Sollte bereits in der ersten Aufklärungsphase deutlich werden, dass ein erhebliches Gefährdungsrisiko gegeben ist, sind notwendige Sofortmaßnahmen zum Schutz des betroffenen Kindes bzw. Jugendlichen und zur Beendigung der Gefährdung zu ergreifen.

 

Beschwerdemanagement

Um eine gelingende Prävention zu gewährleisten, ist ein verantwortungsvoller Umgang mit Beschwerden erforderlich.

1. Erste Ansprechpartner

Wenn Pfarrangehörige ihnen bekannt gewordene Vorfälle an die Pfarrei melden möchten, stehen ihnen in erster Linie der Pfarrer, die Pastoralreferentin und der Präventionsschutzbeauftragte der Pfarrei zur Verfügung. Diese bearbeiten die Anliegen nach bestem Wissen und Gewissen. An wen sich die Einzelnen wenden möchten, steht jedem frei.

2. Pfarrsekretärin und Mesner

Sofern die ersten Ansprechpartner nicht greifbar wären oder eine hohe Dringlichkeit vorliegt, besteht weiter die Möglichkeit, sich an die Mesner und die Pfarrsekretärin zu wenden. Diese bearbeiten die Anliegen nach bestem Wissen und Gewissen. An wen sich die Einzelnen wenden möchten, steht jedem frei.

3. Übergeordnete Kirchliche Fachstellen

Darüber hinaus besteht immer die Möglichkeit, sich an übergeordnete diözesane Stellen zu wenden. Dies sollte jedoch immer nur das letzte Mittel für Betroffene darstellen, sollten diese den Personen vor Ort nicht mehr vertrauen können. Die Entscheidung, an wen sie sich wenden möchten, steht den Betroffenen frei. Die jeweils aktuellen Zuständigen können unter folgendem Internetauftritt gefunden werden: (https://bistum-regensburg.de/dienst-hilfe/praevention-missbrauch/sexueller-missbrauch).

 

Qualitätsmanagement und fortlaufende Risikoanalyse

Alle ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter werden zu Beginn ihrer Tätigkeit in der Pfarrei über dieses Schutzkonzept aufgeklärt. Wenn sich Änderungen in der Konzeption ergeben, werden ebendiese Mitarbeiter über diese Veränderungen informiert. Das Akzeptieren und das Umsetzen dieses Schutzkonzeptes ist Voraussetzung für ehren- und hauptamtliche Tätigkeit in der Pfarrei Lupburg.

Wenn sich Änderungen an den Rahmenbedingungen der Arbeit mit Schutzbefohlenen in der Pfarrei Lupburg ergeben, muss dieses Konzept umgehend angepasst werden. Dies geschieht durch den Präventionsbeauftragten der Pfarrei und liegt in der Verantwortung des Kirchenverwaltungsvorstandes.

 

 

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Pfarramt Lupburg, Marktstr.24, 92331 Lupburg, Tel. 09492/5017, Mobil 0160/1010766, Fax 09492/905245, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.lupburg.de -> Pfarreien -> Katholische Pfarrei; www.vereine-see.de

Amtsstunden: Mo, Di, Fr von 8:30 -11:30 Uhr und Do von 16:00-18:30 Uhr besetzt. / Mi. 17:00 – 18:00 Uhr (Pfarrer).


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