Mo. 13.01. Hl. Hilarius, Bischof, Kirchenlehrer
18:00 in Lupburg: Pfarrheim Ministrantenstunde für alle
Di. 14.01. Dienstag der 1. Woche im Jahreskreis
17:00 in Degerndorf: Abendmesse
19:00 in Lupburg: KDFB Kinoabend im Pfarrheim
Mi. 15.01. Mittwoch der 1. Woche im Jahreskreis
18:00 in Lupburg: Aussetzung, ewige Anbetung, Einsetzung
18:30 in Lupburg: Abendmesse
19:15 in Lupburg: im Pfarrheim Sitzung des PGR
Do. 16.01. Donnerstag der 1. Woche im Jahreskreis
17:30 in See: Aussetzung, ewige Anbetung, Einsetzung
18:00 in See: Abendmesse
18:30 in Lupburg: Verabschiedung der KV Lupburg und Degerndorf bei einem Essen
Fr. 17.01. Hl. Antonius, Mönchsvater in Ägypten
8:30 in Lupburg: Hausfrauen- und Seniorenmesse
Vom 18. bis 25. Januar wird die Gebetswoche für die Einheit der Christen begangen. Thema: „Glaubst du das?“ (Joh 11,26)
Sa. 18.01.
15:00 in Lupburg: Pfarrheim Empfang der Ehejubilare mit Kaffee und Kuchen
18:00 in Lupburg: Sonntagsvorabendmesse Dankgottesdienst der Ehejubilare Pfarrmesse
So. 19.01. 2. SONNTAG IM JAHRESKREIS
9:45 in See: Sonntagsmesse Dankgottesdienst der Ehejubilare, musikal. Gestaltung Singfonie. Anschließend Empfang der Ehejubilare im Gasthaus Mirbeth
Mo. 20.01. Hl. Fabian, Papst, Hl. Sebastian, Märtyrer
Di. 21.01. Hl. Meinhard, Mönch auf der Reichenau, Einsiedler, Märtyrer
15:00 in Lupburg: 5. Weggottesdienst, 1. Gruppe
16:15 in Lupburg: 5. Weggottesdienst, 2. Gruppe
17:00 in Degerndorf: Abendmesse
Mi. 22.01. Hl. Vinzenz, Diakon, Märtyrer
18:30 in Lupburg: Abendmesse
Do. 23.01. Sel. Heinrich Seuse, Ordenspriester, Mystiker
14:30 Dekanatskonferenz in Pettendorf
19:00 in See: Sitzung des PGR
Fr. 24.01. Hl. Franz von Sales, Bischof von Genf, Ordensgründer, Kirchenlehrer
8:30 in Lupburg: Hausfrauen- und Seniorenmesse
18:00 in Lupburg: Friedensgebet
KDFB See/Willenhofen Faschingsball im Gasthaus Mirbeth
Sa. 25.01. BEKEHRUNG DES HL. APOSTELS PAULUS, 3. Sonntag im Jahreskreis – Kollekte f. Familien- und Schulseelsorge
18:00 in See: Sonntagsvorabendmesse Pfarrmesse
So. 26.01. 3. SONNTAG IM JAHRESKREIS - Kollekte f. Familien- und Schulseelsorge
9:45 in Lupburg: Sonntagsmesse
11:00 in Lupburg: Taufe
14:00 in Willenhofen: im Gasthaus Kinskofer Faschingskaffee mit Programm durch KDFB See – Willenh.
Wir gedenken im Gebet unseren verstorbenen Mitchristen: Herrn Martin Auer, der im Alter von 62 Jahren am 05.12.2024 verstorben ist. Das Requiem und die Beisetzung am Friedhof in Lupburg fand am 18.12.2024 statt. Frau Hannelore Walter, die im Alter von 83 Jahren am 26.12.2024 verstorben ist. Das Requiem und die Beisetzung am Friedhof in Lupburg fand am 11.01.2025 statt. Herrn Johann Schmid, Höhendorf, der im Alter von 83 Jahren am 28.12.2024 verstorben ist. Das Requiem und die Beisetzung am Friedhof in Degerndorf fand am 04.01.2025 statt. Herr Günter Mohr, der im Alter von 84 Jahren am 31.12.2024 verstorben ist. Das Requiem und die Beisetzung am Friedhof in Lupburg fand am 10.01.2025
statt. Herrn Gottfried Engl, See, der im Alter von 80 Jahren am 05.01.2025 verstorben ist. Das Requiem und die Beisetzung am Friedhof in See fand am 08.01.2025 statt. Herrn Engl gilt ein herzliches Vergelt`s Gott für all seine Dienste in der Pfarrei See.
Der Herr schenke Ihnen die Fülle des ewigen Lebens im Reich des Lichtes und des Friedens.
Jahresrückblick 2024
See / Lupburg
Taufen: 1 / 15
auswärts getauft 1
Beerdigungen: 4 / 13
Trauungen: 1
auswärts getraut: 1
Erstkommunionkinder: 3 / 13
auswärts Kommunion 1
Firmlinge 7 / 23
Kirchenaustritte 17
Dankgottesdienst der Ehejubilare
Am Samstag, 18. Januar 2025 sind die Ehejubilare 2024 (25-40-50-55-60-65 Jahre) der Pfarrei Lupburg um 15:00 Uhr zum Empfang mit Kaffee und Kuchen ins Pfarrheim eingeladen, der Dankgottesdienst findet um 18:00 Uhr statt. Sollte jemand keine persönliche Einladung bekommen haben, so sei er auf diesem Wege willkommen geheißen.
Am Sonntag, 19. Januar 2025 sind die Ehejubilare der Pfarrei See um 9:45 Uhr zum Dankgottesdienst eingeladen. Anschließend sind die Paare ins Gasthaus Mirbeth zum Empfang eingeladen.
Sollte jemand keine persönliche Einladung bekommen haben, so sei er auf diesem Wege willkommen geheißen.
Brautleutetage 2025 für Brautpaare, die im Jahr 2025 kirchlich heiraten wollen:
Am 25. Jan.,15. Feb., 08./22. März, 26. April, 17. Mai jeweils Samstag von 9:00 – 16:00 Uhr im Pfarrheim Kallmünz, Brunngasse 5, 93183 Kallmünz. Anmeldung im Pfarramt Kallmünz Tel. 09473/272
kallmüDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Mo. 13.01.2025 Lupburg Ministrantenstunde für ALLE anschl. Gruppenleitertreffen
18:00 Uhr Pfarrheim. Ihr bekommt euer Sternsingergeld
Bitte zahlreich kommen, das Geld wird nicht ausgefahren. Wer nicht da ist, kann nach Absprache bei Beate Hollweck vorbeikommen
Ein Hinweis für alle, die gerne per Fernseher oder Internet-Stream einen Gottesdienst mitfeiern:
Willkommen | ZDF Fernsehgottesdienste
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Institutionelles Schutzkonzept
der Pfarrei St. Barbara Lupburg zur Prävention sexualisierter Gewalt
an Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen
Inhalt:
Schutzkonzept für die Pfarrei Lupburg
Voraussetzungen der Mitarbeitenden in der Pfarrei Lupburg
Verhaltenskodex
Vorgehen bei Verdachtsfällen
Beschwerdemanagement
Qualitätsmanagement und fortlaufende Risikoanalyse
Schutzkonzept für die Pfarrei Lupburg
In der Pfarrei Lupburg sind an vielen Veranstaltungen, Gruppenaktionen und im Alltag im Pfarreileben Kinder, Jugendliche und sonstige Schutzbefohlene beteiligt. Im Weiteren wird der diese Gruppen umfassende Begriff ‚Schutzbefohlene‘ verwendet. Die Pfarrei Lupburg erkennt ihre Verantwortung und gibt sich darum das folgende Schutzkonzept.
Dieses soll dazu dienen, dieser Verantwortung gerecht zu werden und gegenseitige Wertschätzung und Respekt im Umgang miteinander fördern. Der Fokus der Ausführungen liegt insbesondere auf der Prävention sexualisierter Gewalt und die Sensibilisierung für die Wahrnehmung dieser. Dies liegt in der Tatsache begründet, dass sexualisierte Gewalt ein weit gefasster Begriff ist und neben den strafbaren Handlungen auch sexualisierte Handlungen unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit umfasst.
Der Geltungsbereich der Konzeption umfasst alle direkt der Pfarrei zugehörigen Gruppierungen und solche, die sich im Zuge ihrer Arbeit in kirchlichen Räumen, genauer dem Pfarrhaus, dem Pfarrheim oder der Pfarrkirche, und allen weiteren Gebäuden und Grundstücken der Kirchenstiftungen Lupburg und Degerndorf aufhalten. Dies betrifft insbesondere die Ministranten, die direkt an die Pfarrei angegliedert sind und alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden, die mit ihnen arbeiten.
Voraussetzungen der Mitarbeitenden in der Pfarrei Lupburg
Alle volljährigen hauptamtlichen Mitarbeitenden der Pfarrei Lupburg müssen dem Kirchenverwaltungsvorstand bei Dienstantritt ein Erweitertes Führungszeugnis (EFZ) und eine unterschriebene Selbstauskunft (Anhang A) und Verpflichtungserklärung (Anhang C) aushändigen. Das EFZ ist alle fünf Jahre in der jeweils aktuellen Fassung vorzulegen.
Mit der Betreuung von Kindern und Jugendlichen wird nur Personal betraut, das neben der erforderlichen fachlichen Kompetenz auch über eine entsprechende persönliche Eignung verfügt. Die Auseinandersetzung mit Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen wird in Bewerbungsgesprächen, während der Einarbeitungsphase sowie in weiterführenden Mitarbeitergesprächen dem jeweiligen Tätigkeitsbereich entsprechend thematisiert. Außerdem finden regelmäßig Schulungen statt, die in einem Abstand von fünf Jahren verpflichtend sind für das Personal, das in seinem Tätigkeitsbereich Kinder und Jugendliche beaufsichtigt, betreut oder vergleichbaren Kontakt zu ihnen hat.
Die Mitarbeiter sind außerdem dazu verpflichtet, dem Kirchenverwaltungsvorstand mitzuteilen, wenn gegen sie Ermittlungen beziehungsweise ein Strafverfahren wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 181a, 182 bis 184e, 225, 232 bis 236 StGB eingeleitet werden und falls daraufhin eine Verurteilung folgt. Der Kirchenverwaltungsvorstand kann außerhalb des genannten Turnus von jedem Mitarbeiter die Vorlage eines aktuellen
Führungszeugnisses verlangen, wenn ihm gewichtige Hinweise auf ein strafbares Verhalten des Mitarbeiters bekannt werden.
Ebenso wie die hauptamtlichen Mitarbeitenden der Pfarrei müssen auch alle ehrenamtlichen Mitarbeitenden, die dauerhaft oder temporär im Kontakt zu Schutzbefohlenen stehen und das 16. Lebensjahr vollendet haben, ein EFZ vorlegen und dieses alle fünf Jahre in jeweils aktueller Fassung erneut einreichen. Dies gilt ebenso bei Veranstaltungen die bedeutend länger als einen Tag dauern oder eine Übernachtung miteinschließen. Ebenso müssen sie eine Selbstauskunft (Anhang A) und eine Verpflichtungserklärung (Anhang B) vorlegen. Jüngere Ehrenamtliche benötigen das EFZ nicht.
Für die Arbeit mit Schutzbefohlenen kann darüber hinaus nur eingesetzt werden, wer neben der formalen auch über eine entsprechende persönliche Eignung verfügt.
Die Überprüfung und Einholung der Erweiterten Führungszeugnisse wird vom Präventionsbeauftragten der Pfarrei verantwortet und durchgeführt.
Verhaltenskodex
Die Prävention von sexualisierter Gewalt und der grundsätzlich acht-same Umgang miteinander verlangen die Beachtung von Grundprinzipien und die Einhaltung klarer Regeln für die Kommunikation und den Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Dies erleichtert es Betroffenen und Dritten, Grenzverletzungen frühzeitig zu erkennen und zu benennen, Hilfe einzufordern und übergriffigem Verhalten Einhalt zu gebieten. Gleichzeitig schützen verbindliche Regeln und deren gewissenhafte Einhaltung das Personal und die Ehrenamtlichen vor falschen Beschuldigungen und Verdächtigungen.
Grundprinzipien für die Kommunikation und den Umgang
mit Kindern und Jugendlichen in der Pfarrei St. Barbara Lupburg
- Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind ausnahmslos einzuhalten.
- Es gilt, in allen Lebens- und Arbeitsbereichen einen gewaltfreien und wertschätzenden Umgang miteinander zu pflegen.
- Individuelle Grenzen sind zu respektieren und diesbezügliche verbale Äußerungen sowie nonverbale Signale gleichermaßen sensibel zu beachten.
- Auf eine angemessene Wortwahl ist zu achten und eine sexualisierte Sprache sowie das Reden über die eigene Sexualität sind zu unterlassen. Dies gilt genauso für nonverbale Formen der Kommunikation.
- Körperliche Berührungen müssen altersgerecht und der Situation angemessen sein und dürfen auch dann nur mit Zustimmung der Kinder und Jugendlichen erfolgen.
- Die Intimsphäre von Kindern und Jugendlichen und geschützte sowie geschlechtergetrennte Räume zum Umkleiden, Schlafen, Waschen etc. sind strikt zu achten. In Kinder- und Jugendgruppen müssen entsprechende Regeln benannt und eingehalten werden.
- Die Rechte der Kinder und Jugendlichen sind zu respektieren. In Situationen, in denen allerdings aus Verantwortungsbewusstsein gegen den Willen eines Kindes oder Jugendlichen gehandelt werden muss, ist es wichtig, dass jede Maßnahme legitimiert und nachvollziehbar ist, damit aus notwendiger Machtausübung kein unzulässiger Übergriff wird.
- Jeglicher Übergriff gegenüber einem Kind oder einem Jugendlichen durch Dritte darf nicht zugelassen oder geduldet werden, sondern dagegen ist aktiv Stellung zu beziehen.
- Beschwerden von Erwachsenen und genauso von Kindern und Jugendlichen werden gehört und angemessen behandelt.
- Die Persönlichkeitsrechte von Kindern und Jugendlichen sind auch beim Gebrauch sozialer Medien und Kommunikationsmittel und bei der Veröffentlichung von Bildern zu wahren.
- Um das Recht auf das eigene Bild zu sichern, gilt: Bildaufnahmen werden nur erstellt und veröffentlicht unter Wahrung des zuvor er-teilten schriftlichen Einverständnisses der Personensorgeberechtig-ten. Es werden keine Bilder gemacht und veröffentlicht, die Kinder oder Jugendliche bloßstellen oder von Dritten in unlauterer Weise zweckentfremdet werden können.
- Persönliche Geschenke und andere abhängigkeitsfördernde Zuwendungen an Kinder und Jugendliche sind nicht angemessen.
- Sogenannte Eins-zu-eins-Situationen sind zu vermeiden oder so transparent wie möglich zu gestalten. Einzelgespräche mit Kindern und Jugendlichen müssen Personensorgeberechtigten oder zumindest einer weiteren erwachsenen Person bekannt sein, sie sind nur in Diensträumen und niemals in privatem Umfeld und/oder außerhalb der regulären Arbeitszeiten zulässig und dürfen ein übliches Zeitkontingent nicht überschreiten. Der Raum für ein solches Einzelgespräch muss von außen einsehbar sein und seine Einrichtung einem Zuviel an Nähe vorbeugen. Körperkontakt ist in einer Eins-zu-eins-Situation tunlichst zu vermeiden.
- Kinder und Jugendliche werden dazu ermutigt, bezüglich der eigenen Intimsphäre und körperlichen Kontaktes Grenzen zu setzen und sie aktiv zu schützen.
Vorgehen bei Verdachtsfällen
Wenn ein Kind oder Jugendlicher Kummer hat oder von einer Situation berichtet, in der er sich unwohl und bedrängt gefühlt hat, ist es wichtig, sich dem Betroffenen zuzuwenden und ihn zu ermutigen und dabei zu unterstützen, von seinen Erlebnissen zu erzählen.
Liegen aufgrund entsprechender Berichte oder eigener Beobachtungen Anhaltspunkte und konkrete Verdachtsmoment für eine Kindeswohlgefährdung – insbesondere durch sexualisierte Gewalt – vor, ist eine schriftliche Dokumentation notwendig. Sie dient der Wirksamkeit und Transparenz weiterer Maßnahmen sowie der Absicherung und dem Schutz des Personals und aller involvierter Personen.
In jedem Fall sind der Kirchenverwaltungsvorstand und/oder die Verwaltungsleitung zu informieren, welche die lückenlose und nachvollziehbare Dokumentation der Beobachtungen sowie der Verfahrensschritte gewährleisten. Der Kirchenverwaltungsvorstand und die Verwaltungsleitung veranlassen Fallbesprechungen mit dem involvierten Personal bzw. den involvierten Ehrenamtlichen und ziehen, falls erforderlich, weitere Beteiligte hinzu. Wenn der ausschlaggebende Verdacht im Rahmen dieser Beratung nicht ausgeräumt werden kann, ist vor der Einleitung weiterer Schritte die Abschätzung des Gefährdungsrisikos mit den Ansprechpartnern für Hinweise auf Sexuellen Missbrauch und ähnliche Fälle des Bistums Regensburg (https://bistum-regensburg.de/dienst-hilfe/praevention-missbrauch/sexueller-missbrauch) vorzunehmen.
Der Kirchenverwaltungsvorstand und die Verwaltungsleitung stellen die altersgerechte Einbindung des betroffenen Kindes bzw. Jugendlichen sicher sowie die Information, Beratung und Einbeziehung der Eltern bzw. der Personensorgeberechtigten, soweit hierdurch der Schutz des Kindes bzw. Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. Sollte bereits in der ersten Aufklärungsphase deutlich werden, dass ein erhebliches Gefährdungsrisiko gegeben ist, sind notwendige Sofortmaßnahmen zum Schutz des betroffenen Kindes bzw. Jugendlichen und zur Beendigung der Gefährdung zu ergreifen.
Beschwerdemanagement
Um eine gelingende Prävention zu gewährleisten, ist ein verantwortungsvoller Umgang mit Beschwerden erforderlich.
1. Erste Ansprechpartner
Wenn Pfarrangehörige ihnen bekannt gewordene Vorfälle an die Pfarrei melden möchten, stehen ihnen in erster Linie der Pfarrer, die Pastoralreferentin und der Präventionsschutzbeauftragte der Pfarrei zur Verfügung. Diese bearbeiten die Anliegen nach bestem Wissen und Gewissen. An wen sich die Einzelnen wenden möchten, steht jedem frei.
2. Pfarrsekretärin und Mesner
Sofern die ersten Ansprechpartner nicht greifbar wären oder eine hohe Dringlichkeit vorliegt, besteht weiter die Möglichkeit, sich an die Mesner und die Pfarrsekretärin zu wenden. Diese bearbeiten die Anliegen nach bestem Wissen und Gewissen. An wen sich die Einzelnen wenden möchten, steht jedem frei.
3. Übergeordnete Kirchliche Fachstellen
Darüber hinaus besteht immer die Möglichkeit, sich an übergeordnete diözesane Stellen zu wenden. Dies sollte jedoch immer nur das letzte Mittel für Betroffene darstellen, sollten diese den Personen vor Ort nicht mehr vertrauen können. Die Entscheidung, an wen sie sich wenden möchten, steht den Betroffenen frei. Die jeweils aktuellen Zuständigen können unter folgendem Internetauftritt gefunden werden: (https://bistum-regensburg.de/dienst-hilfe/praevention-missbrauch/sexueller-missbrauch).
Qualitätsmanagement und fortlaufende Risikoanalyse
Alle ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter werden zu Beginn ihrer Tätigkeit in der Pfarrei über dieses Schutzkonzept aufgeklärt. Wenn sich Änderungen in der Konzeption ergeben, werden ebendiese Mitarbeiter über diese Veränderungen informiert. Das Akzeptieren und das Umsetzen dieses Schutzkonzeptes ist Voraussetzung für ehren- und hauptamtliche Tätigkeit in der Pfarrei Lupburg.
Wenn sich Änderungen an den Rahmenbedingungen der Arbeit mit Schutzbefohlenen in der Pfarrei Lupburg ergeben, muss dieses Konzept umgehend angepasst werden. Dies geschieht durch den Präventionsbeauftragten der Pfarrei und liegt in der Verantwortung des Kirchenverwaltungsvorstandes.
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Pfarramt Lupburg, Marktstr.24, 92331 Lupburg, Tel. 09492/5017, Mobil 0160/1010766, Fax 09492/905245, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.lupburg.de -> Pfarreien -> Katholische Pfarrei; www.vereine-see.de
Amtsstunden: Mo, Di, Fr von 8:30 -11:30 Uhr und Do von 16:00-18:30 Uhr besetzt. / Mi. 17:00 – 18:00 Uhr (Pfarrer).