Teil-Flächennutzungsplan "Windenergie"
Bekanntmachung der Genehmigung
weitere Informationen (Pläne, Begründung, Umweltbericht) finden Sie in unserem Ratsinformationssystem.
Flächennutzungsplan Lupburg
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Anlage Umweltbericht: bitte hier klicken
- Anlage Begründung: bitte hier klicken
- Anlage Pläne: bitte hier klicken
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 02.03.2023 den Entwurf des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Marktgebiet mit allen Grundstücken.
Ziel der Planung ist es, die bauliche und sonstige Bodennutzung im Marktgemeindegebiet nach den voraussehbaren Bedürfnissen des Marktes in den Grundzügen darzustellen.
Der Entwurf liegt einschließlich Begründung und umweltbezogener Informationen in der Zeit
vom 06.07.2023 bis einschließlich 11.08.2023
im Rathaus der Marktgemeinde Lupburg (Burgstr. 14, 92331 Lupburg) während der Öffnungszeiten (Mo + Di von 08 – 12 Uhr, Do 08 -12 und 14 – 18 Uhr) oder nach Terminvereinbarung zur allgemeinen Einsicht aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf mit Begründung einschließlich der umweltrelevanten Informationen sind auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.lupburg.de/index.php/das-rathaus/flaechennutzungsplan veröffentlicht.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB).
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und liegen mit aus:
Berichte, Gutachten, Untersuchungen:
Begründung – Teil Umweltbericht zum Entwurf des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan in der Fassung vom 02.03.2023.
Umweltbezogene Informationen sind in den Planunterlagen zu folgenden Schutzgütern enthalten: Boden, Wasser, Klima und Luft, Tiere und Pflanzen, Mensch, Landschaft, Kultur- und Sachgüter, sowie deren Wechselwirkungen.
Es liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen zu den Schutzgütern im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur Einsicht vor:
Schutzgut Mensch
- zu Emissionen durch Gewerbegebiete, Sportanlagen und Landwirtschaft
- zum Heranrücken von Wohngebieten an Dorfgebiete
Schutzgut Pflanzen und Tiere
- zu Maßnahmen des gemeindlichen Ökokontos
Schutzgut Boden
- zur Nutzung vorrangiger Potenziale der Innenentwicklung
- zur Inanspruchnahme von landwirtschaftlicher Fläche, u.a. durch Fotovoltaikanlagen
- zu Geotopen
Schutzgut Wasser
- zu Wasserschutzgebieten und wassersensiblen Bereichen
- zu ortsnaher Versickerung von Niederschlagswasser
- zu urbanen Sturzfluten und Starkregenereignissen
- zur Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung
Schutzgut Landschaft
- zu Vorschlägen zu Landschaftsschutzgebieten, Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen
- zum Landschaftsbild der Kuppenalb
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
- zu Baudenkmalen
- zu Bodendenkmalen
Schutzgüter übergreifend
- zur Flächeninanspruchnahme durch neue Siedlungsflächen
- zur Bedarfsbegründung für neue Gewerbeflächen
- zu Planungen für Mobilfunksendemasten
- zur Renaturierung der Deponie
- zu Auswirkungen des Klimawandels
- zu Baulandausweisungen
- zu Funktionen des Waldes
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan
Der Marktgemeinderat des Marktes Lupburg in seiner Sitzung vom 01.08.2020 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Gemeindegebiet mit allen Grundstücken.
Ziel der Planung ist es, die bauliche und sonstige Bodennutzung im Marktgemeindegebiet nach den voraussehbaren Bedürfnissen des Marktes in den Grundzügen darzustellen.
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 02.12.2021 den Vorentwurf der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans gebilligt und für die frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt.
Der Vorentwurf mit Begründung liegt in der Zeit vom
18.07.2022 bis einschließlich 02.09.2022
im Rathaus des Marktes Lupburg, Burgstraße 14, 92331 Lupburg während der Öffnungszeiten (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 14 bis 18 Uhr) oder nach Terminvereinbarung zur allgemeinen Einsicht aus.
Die Öffentlichkeit erhält hierdurch die Möglichkeit, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Marktgemeindegebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen. Ferner hat die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Wünsche und Vorstellungen zu dem Vorentwurf können hierbei schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Ergänzend findet am 28.07.2022 um 19 Uhr im Burgsaal, Burgstraße 14, 92331 Lupburg eine Informationsveranstaltung statt, bei der die Grundzüge der Planung vorgestellt und erläutert werden.
Den Vorentwurf mit Begründung und Umweltbericht finden Sie hier.